Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 7. Kalenderwoche 2017

Montag, 13.02.2017, 09.30 Uhr 4. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, erheblich – auch einschlägig – vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg (Hunsrück) vor, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei eine Schusswaffe und weitere gefährliche Gegenstände mit sich geführt zu haben. Ferner wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Der Angeklagte soll sich nach der Anklageschrift entschlossen haben, seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf von Haschisch mit Gewinn aufzubessern. In Ausführung dieses Tatplanes habe er im Oktober 2013 insgesamt 308, 5 Gramm Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 19, 86 Gramm THC in seiner Wohnung verwahrt. Überdies habe er zwei Teleskopschlagstöcke, eine ungeladene Armbrust mit Pfeilen mit Metallspitzen eine ungeladene Luftpistole in seiner Wohnung aufbewahrt. Über die erforderlichen betäubungsmittel- und waffenrechtlichen Erlaubnisse habe er nicht verfügt.
Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Angeklagten wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 16.02.2017, 06.03.2017

Dienstag, 14.02.2017, 09.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 02.02.2017 begonnene Prozess wegen Körperverletzung wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 16.02.2017

Dienstag, 14.02.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 29 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Er soll im Juni 2016 einen Zeugen grundlos attackiert, mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesem, als er am Boden gelegen habe, in das Gesicht getreten haben. Der Zeuge habe mehrere Frakturen im Gesicht erlitten und operiert werden müssen. Der Angeklagte war erstinstanzlich überwiegend geständig und hat lediglich bestritten, den Zeugen getreten zu haben.

Mittwoch, 15.02.2017, 10.30 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 28.11.2016 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 20.02.2017, 09.03.2017, 22.03.2017, 27.03.2017, 29.03.2017

Donnerstag, 16.02.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 02.02.2017 begonnene Prozess wegen Körperverletzung wird fortgesetzt.

Donnerstag, 16.02.2017, 11.00 Uhr 4. Strafkammer

Der am 13.02.2017 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 06.03.2017

Freitag, 17.02.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 40 Jahre alten, vielfach einschlägig vorbestraften Angeklagten, der zur Zeit in anderer Sache in Haft ist, Diebstahl in drei Fällen vor, wobei er in zwei Fällen zur Ausführung der Tat in eine Wohnung eingebrochen sei. Der Angeklagte soll im Dezember 2015 und Januar 216 in Idar-Oberstein zunächst einen Schlüssel zu einer Kellertür entwendet haben (Fall 1) und in zwei Wohnungen eingebrochen sein und dort Bargeld, Dokumente und Wertgegenstände im Gesamtwert von 150,00 € (Fall 2) und 25.500,00 € (Fall 3) entwendet haben.

Freitag,17.02.2017, 09.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 05.09.2016 begonnene Prozess wegen versuchten Betruges wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 14.03.2017

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