Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 7. Kalenderwoche 2018

Dienstag, 13.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 07.03.2018

Mittwoch, 14.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 10.01.2018 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 14.02.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 24 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten wegen Freiheitsberaubung und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Der Angeklagte soll im April 2017 an einer Bushaltestelle in Meisenheim das Gespräch mit der seinerzeit 14 Jahre alten Geschädigten gesucht haben. Im Laufe des Gesprächs habe er die Geschädigte an der Schulter festgehalten, woraufhin die stark verängstigte Geschädigte der Situation habe entfliehen wollen; das habe der Angeklagte nicht zugelassen. Der Angeklagte habe die Geschädigte schließlich am Kopf gefasst, um sie zu küssen. Da die Geschädigte ihren Kopf weggedreht habe, habe der Angeklagte sie nur auf die Wange küssen können. Als der Bus der Geschädigten eingetroffen sei, habe diese sich dem Angeklagten entziehen können.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er die Geschädigte lediglich an der Hand berührt sowie über den Kopf gestreichelt habe; das habe er aus Warmherzigkeit getan, da er sich gesorgt habe, dass die Geschädigte Probleme haben könnte.

Mittwoch, 14.02.2018, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 20.02.2018, 05.03.2018, 13.03.2018

Donnerstag, 15.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 01.02.2018 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, 15.02.2018, 14.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 40 Jahre alten – auch einschlägig - vorbestraften Angeklagten aus Brücken (Kreis Birkenfeld) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Juli 2017 mit einem Kraftrad, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreicht habe zwischen Birkenfeld und Brücken am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne die für das Führen eines solchen Kraftrades erforderliche Fahrerlaubnis gehabt zu haben.

Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

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