Montag, 11.02.2019, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 48 Jahren alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Frei-Laubersheim wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Zuhälterei und Erpressung in 13 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte soll seine damalige Lebensgefährtin im Zeitraum von 2011 bis 2016 unter Vorspiegelung einer persönlichen Notlage dazu veranlasst haben, der Prostitution nachzugehen und Sexvideos ihrer Person mit anderen Männern im Internet online zu stellen. Bezüglich der Ausübung der Prostitution soll der Angeklagte seiner Lebensgefährtin ähnlich einem „Arbeitgeber“ Vorgaben und Weisungen erteilt haben, insbesondere festgelegt haben, mit welchen Freiern seine Geliebte habe verkehren sollen und in welcher Aufmachung sie zu den Treffen mit den Freiern habe erscheinen sollen. Sofern die Geliebte des Angeklagten dessen Weisungen nicht nachgekommen sei, habe sie an den Angeklagten Strafzahlungen im insgesamt fünfstelligen Bereich leisten müssen. Auch soll der Angeklagte seine Geliebte insbesondere damit bedroht haben, diese gegenüber ihrer Familie und ihren Arbeitskollegen bloßzustellen, wenn sie den Anweisungen des Angeklagten nicht nachkomme.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe vor dem Amtsgericht überwiegend von sich gewiesen.
Dienstag, 12.02.2019, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 47 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Ramstein-Miesenbach wegen Betrugs in sechs Fällen und Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Im Zeitraum von Oktober 2012 bis Februar 2016 soll der Angeklagte sich von verschiedenen Geschäftspartnern Ware auf Kommission aushändigen haben lassen. Nachdem ihm die Ware ausgehändigt worden sei, soll er in der Folgezeit jeweils, wie von Anfang an geplant, den Kaufpreis für die Kommissionsware nicht an seine Geschäftspartner gezahlt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den ihm vorgeworfenen Taten vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.
Dienstag, 12.02.2019, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 21.02.2019.
Mittwoch, 13.02.2019, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 09.01.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 18.02.2019, 11.03.2019 und 27.03.2019.
Mittwoch, 13.02.2019, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 41 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Lindenschied wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Mai 2017 unter erheblicher Alkoholisierung Zutritt zu einem Spielcasino begehrt haben. Eine Mitarbeiterin des Spielcasinos soll daraufhin dem Angeklagten den Zutritt verweigert haben. Infolgedessen soll der Angeklagte die Mitarbeiterin des Casinos mit einer sexistischen Äußerung beleidigt haben und ihr gedroht haben, sie umzubringen.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er sich an den Vorfall nicht mehr erinnern könne und er sich nicht vorstellen könne, die genannten Äußerungen gegenüber der Mitarbeiterin des Casinos getätigt zu haben.
Donnerstag, 14.02.2019, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende Mai 2017 an einem Fahrzeug, welches weder zugelassen noch versichert gewesen sei, ein fremdes Kennzeichen angebracht haben. Der Angeklagte, der nicht im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei, soll sodann mit dem Fahrzeug gefahren sein und während der Fahrt einen Unfall mit einem Sachschaden von 250 Euro verursacht haben. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, soll er seine Fahrt mit dem Fahrzeug fortgesetzt und den Unfallort verlassen haben, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen.
Ferner soll der Angeklagte Anfang Juni 2017 mit einem anderen, ebenfalls nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug, am Straßenverkehr teilgenommen. Der Angeklagte soll dabei nicht im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein und an dem Fahrzeug wiederum ein fremdes Kennzeichen angebracht haben.
Schließlich soll der Angeklagte im Mai 2017 in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin in Kirn aus Wut den PC seiner damaligen Lebensgefährtin kaputtgetreten haben. Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Donnerstag, 14.02.2019, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte August 2018 einer Bekannten unaufgefordert über Whatsapp ein Foto mit sexuellem Inhalt verschickt haben.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.
Freitag, 15.02.2019, 09:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 22.01.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.