Montag, 10.02.2020, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den drei Angeklagten vor, einen gemeinschaftlichen schweren Raub in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch und gemeinschaftlich versuchter Nötigung begangen zu haben. Bei den Angeklagten handelt sich um drei Männer im Alter von derzeit 21, 30 und 33 Jahren, die jeweils erheblich und einschlägig vorbestraft sind. Der 21-Jährige und der 33-Jährige befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Die Angeklagten sollen im Februar 2019 eine Wohnung in Idar-Oberstein aufgesucht haben. Ein Mann soll auf ihr Klopfen hin die Türklinke betätigt haben, woraufhin die Angeklagten die Tür sofort aufgedrückt und sich Zutritt zur Wohnung verschafft haben sollen. Der 21-Jährige soll entsprechend des gemeinsamen Tatplans dem Mann ein wellenförmiges, ca. 15-20 cm langes Messer vorgehalten haben und ihn angewiesen haben sich unter seine Bettdecke zu legen, sonst werde er ihm den Hals aufschneiden. Der Mann soll die Anweisung befolgt haben, während die Angeklagten Bier und Betäubungsmittel konsumiert haben sollen, sowie ein Handy, eine Playstation, die Geldbörse u.a. entwendet haben sollen. Beim Verlassen der Wohnung soll einer der Angeklagten dem Mann nochmals bedroht haben.
Der 33-Jährige hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt, die beiden weiteren Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 03.03.2020 und 11.03.2020.
Dienstag, 11.02.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 44 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Frauenberg wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll sich im August 2018 in Birkenfeld einer Zeugin von hinten genähert haben und sinngemäß gesagt haben, dass wenn diese sich noch einmal herumdrehe, sie ein Messer im Rücken stecken habe. Sodann soll der Angeklagte an der Zeugin vorbeigelaufen sein und dabei gesagt haben, man sehe sich immer zweimal im Leben. Die Zeugin soll die Drohung ernst genommen und Angst vor dem Angeklagten haben. Zwischen der Zeugin und dem Angeklagten soll es zuvor schon zu wechselseitigen Anzeigen bei der Polizei gekommen sein.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er mit der Zeugin an dem Tattag nicht zusammengetroffen sei.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat denselben Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im August 2018 während des Fußballtrainings seiner beiden Söhne erschienen sein, lautstark über den gesamten Platz gebrüllt haben und dabei seine ehemalige Lebensgefährtin mit den Worten „Du Hure, geh doch zu deinem Drogendealer Hincha“, bedacht haben.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er seine Lebensgefährtin nicht als „Hure“ bezeichnet habe.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 21.02.2020.
Mittwoch, 12.02.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 19.02.2020, 28.02.2020, 06.03.2020, 13.03.2020, 20.03.2020, 27.03.2020, 09.04.2020, 17.04.2020, 30.04.2020, 20.05.2020, 03.06.2020, 19.06.2020, 03.07.2020, 24.07.2020, 07.08.2020, 21.08.2020, 28.08.2020.
Donnerstag, 13.02.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung bzw. Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 06.03.2020, 30.03.2020 und 21.04.2020.
Donnerstag, 13.02.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen jetzt 32 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Köln wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll bei der Einlasskontrolle zu dem Technofestival „Nature One“ einen Joint, Marihuana und eine Ecstasy-Tablette mitgeführt haben, obwohl er wusste, dass er die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hierfür nicht hatte.
Der Angeklagte hat die Tat vollumfänglich eingeräumt.
Donnerstag, 13.02.2020, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll im Dezember 2018 mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Der Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Donnerstag, 13.02.2020, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 20.12.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.