Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 7. Kalenderwoche 2022

Montag, 14.02.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 4181/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten Angeklagten aus Northeim vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen.

Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach soll der Angeklagte Mitte November 2019 eine Gaststätte in Bad Kreuznach durch den nicht verschlossenen Lieferanteneingang betreten haben, um nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. In den Räumlichkeiten soll der Angeklagte aus dem Büro der Gaststätte eine Dose mit Münzgeld im Wert von 12,12 Euro sowie ein Mobiltelefon mit Hülle, in welcher sich diverse Bankkarten befunden haben sollen, entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht nicht eingelassen.

Das Amtsgericht konnte auf Grundlage der Vernehmung mehrerer Zeugen nicht die notwendige Überzeugung gewinnen, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat.

 

Dienstag, 15.02.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 23.02.2022, 24.02.2022, 09.03.2022, 23.03.2022, 30.03.2022, 06.04.2022, 13.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 04.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 16.02.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 10995/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 23 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Bad Kreuznach in neun Fällen die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (Fälle 1 bis 9), in zwei Fällen die Herstellung einer kinderpornographischen Schrift (Fälle 10 bis 11), davon in einem Fall in Tateinheit mit einer unternommenen Besitzverschaffung an einer kinderpornographischen Schrift (Fall 11), in einem weiteren Fall eine unternommene Besitzverschaffung an einer kinderpornographischen Schrift in Tateinheit mit einer unternommenen Besitzverschaffung an einer kinderpornographischen an andere Person in Tateinheit mit der Verbreitung einer kinderpornographischen Schrift (Fall 12), sowie in einem weiteren Fall den Besitz einer kinderpornographischen Schrift (Fall 13) vor.

Fälle 1 bis 9:

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte Juni 2021 bis Mitte August 2021 in neun Fällen auf öffentlichen Toiletten an einem Strand in Zinnowitz (Fälle 1 und 2) sowie auf der Toilette eines Kinos in Bad Kreuznach (Fälle 3 bis 9) mit seinem Mobiltelefon Aufnahmen von urinierenden Personen, zum Teil von Kleinkindern, angefertigt haben. Die angefertigten Aufnahmen soll der Angeklagte gesammelt und zur späteren sexuellen Stimulation benutzt haben.

Fall 10:

Weiterhin soll der Angeklagte Ende Mai 2021 während eines Videotelefonats mit seiner Mutter, die während des Videotelefonats gerade die vier Jahre alte Schwester des Angeklagten gewickelt haben soll, den Wickelvorgang ohne Wissen und Wollen seiner Mutter mit seinem Mobiltelefon fotografiert haben. Danach soll er einen Ausschnitt des Fotos, welches nur noch den nackten Unterleib des Kleinkindes gezeigt haben soll, angefertigt haben. Dieses Foto habe der Angeklagte in der Folgezeit zum Tauschen kinderpornographischer Dateien nutzen wollen.

Fall 11:

Ferner soll der Angeklagte Mitte August 2021 aus dem Darknet von einer kinderpornographischen Seite zwei kinderpornographische Bilder heruntergeladen haben. Eines dieser Bilder soll der Angeklagte mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet haben, um etwaigen Tauschpartnern zu suggerieren, dass er gerade gegenüber dem auf dem Bild abgebildeten Jungen einen sexuellen Missbrauch durchführe.

Fall 12:

Zudem soll der Angeklagte Mitte August 2021 unter einem Pseudonym einen Chat mit einem anderen Internetnutzer geführt haben, um von diesem Nutzer kinderpornographische Fotos zu erhalten. Im Rahmen dieses Chats soll der Angeklagte mehrere kinderpornographische Bilder, unter anderem das Foto seiner vierjährigen Schwester (Fall 10), übersendet haben.

Fall 13:

Schließlich sollen sich auf den Mobiltelefonen und dem PC des Angeklagten im Rahmen einer Durchsuchung Mitte August 2021 zahlreiche kinderpornographische Videos und Fotos befunden haben.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 18.02.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 17.02.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 17515/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bretzenheim wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2020 an einer Versammlung gegen Corona-Maßnahmen teilgenommen haben. Er soll hierbei entgegen einer bestehenden Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein hierfür nicht ausreichendes schwarzes Netz als Bedeckung getragen haben. Aus diesem Grund sollen Beamte der Stadtverwaltung den Angeklagten nach seinen Personalien gefragt haben. Der Angeklagte soll versucht haben, sich dieser Kontrolle durch wiederholtes Entfernen zu entziehen. Nachdem die Beamten der Stadtverwaltung den Angeklagten wieder aufgegriffen haben sollen, soll der Angeklagte nach Androhung der Beamten, ihn zur Polizeidienststelle zu verbringen, seine Personalien preisgegeben haben. Im Rahmen dieser Maßnahme soll der Angeklagte auf einen der Beamten zugegangen sein und diesem mit Absicht einmal in das Gesicht gehustet haben, wobei der Angeklagte im allerletzten Moment die Hand vor seinen Mund genommen haben soll.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht bestritten.

 

Freitag, 18.02.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 10995/21

Der am 16.02.2022 begonnene Prozess wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen u.a. wird fortgesetzt.

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