Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 7. Kalenderwoche 2025

Dienstag, den 11.02.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1023 Js 11775/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bundenbach einen Diebstahl mit Waffen (Fall 1), einen Wohnungseinbruchsdiebstahl (Fall 2) sowie einen sexuellen Übergriff (Fall 3) vor.

Fall 1:

Der Angeklagte soll sich Ende August 2024 nachts zu einem Mehrfamilienhaus in Idar-Oberstein begeben haben. Dort angekommen soll er sich Zugang zu den aufgesperrten Kellerräumlichkeiten des Hauses verschafft haben, um sich in den Besitz stehlenswerter Güter zu bringen. Aus den Kellerräumlichkeiten soll er ein nicht funktionstüchtiges Luftgewehr im Wert von ca. 200 Euro entwendet haben.

Fall 2:

Im Anschluss daran soll sich der Angeklagte zu einem weiteren Wohnanwesen in Idar-Oberstein begeben haben. Entsprechend eines vorgefassten Tatplans, sich in der Wohnung in den Besitz stehlenswerter Güter zu bringen, soll er sich Zugang zu der Wohnung verschafft haben, indem er ein gekipptes Fenster aufgehebelt habe. In der Wohnung soll er zwei Handys, eine Suppentasse mit Kleingeld sowie ein Zigarettenetui im Gesamtwert von ca. 1.000 Euro eingesteckt haben.

Fall 3:

In der vorgenannten Wohnung habe der Angeklagte erkannt, dass dort eine weibliche Person wohne. Er soll sich daraufhin in das Schlafzimmer der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Bewohnerin begeben haben. Der Angeklagte soll sodann sexuelle Handlungen an der Bewohnerin vorgenommen haben, wodurch diese erwacht sei. Die Bewohnerin habe den Angeklagten von sich heruntergeschubst, woraufhin der Angeklagte sich mitsamt seiner Beute aus dem Anwesen entfernt habe.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 26.02.2025 bestimmt worden.

 

Freitag, den 14.02.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1044 Js 7345/24 jug

Der am 14.01.2025 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, den 14.02.2025, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 18621/23

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Lorch wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang November 2023 einer Frau ein Duplikat einer Rolex-Uhr zu einem Kaufpreis von 14.000 Euro zum Verkauf angeboten haben. Hierbei soll er eine gefälschte Rechnung eines Juweliers vorgelegt haben, welche einen Kaufpreis von 14.850 Euro ausgewiesen habe. Tatsächlich habe sich der Wert der Uhr, da es sich um ein bloßes Duplikat gehandelt habe, auf maximal 1.000 Euro belaufen. Die Frau soll dem Kauf zugestimmt haben und dem Angeklagten den Kaufpreis in bar vor Ort übergeben haben.

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück teilweise geständig eingelassen.

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