Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 8. Kalenderwoche 2018

Montag, 19.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 34 Jahre alten, geringfügig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein Bedrohung, versuchte gefährliche Körperverletzung und versuchte Vergewaltigung vor.

Nach der Anklageschrift soll die taubstumme Geschädigte den ebenfalls taubstummen Angeklagten im November 2016 in dessen Wohnung in Idar-Oberstein besucht haben. Der Angeklagte soll der Geschädigten bereits mehrfach sexuelle Avancen gemacht haben, die die Geschädigte zurückgewiesen habe. Der Angeklagte habe nunmehr wiederum versucht, sich der Geschädigten zu nähern, woraufhin diese seine Wohnung habe verlassen wollen. Der Angeklagte habe allerdings zuvor heimlich die Wohnungstür abgeschlossen. Er habe daraufhin die Geschädigte gegen ihren erklärten Willen geküsst und „angegrabscht“. Die Geschädigte habe den Angeklagten zurückgestoßen und ihn aufgefordert, damit aufzuhören. Der Angeklagte habe die Geschädigte daraufhin aufgefordert, nicht über den Vorfall zu reden und habe den Wohnungsschlüssel in ein dunkles Zimmer geworfen, in dem eine Matratze gelegen habe. Als die Geschädigte in dem Zimmer nach dem Wohnungsschlüssel gesucht habe, sei der Angeklagte unbemerkt hinter sie getreten und habe mit einem Messer auf sie einstechen wollen, um dann mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Die Geschädigte habe den Arm des Angeklagten wegschlagen können und sei dann panisch durch die kaputte Türverglasung der Wohnungstür gesprungen, wodurch sie Verletzungen davongetragen habe. Die Geschädigte sei noch immer traumatisiert.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht geäußert.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 26.02.2018, 27.02.2018, 06.03.2018, 08.03.2018

Montag, 19.02.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 23 Jahre alten – auch einschlägig – vorbestraften Angeklagten aus Anhausen (Landkreis Neuwied) wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im August 2017, als er das Festival „Nature One“ in Hasselbach besucht habe, im Besitz von 0,56 Gramm MDMA und 0,48 Gramm Cannabis gewesen sein, ohne über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Dienstag, 20.02.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 05.03.2018, 13.03.2018

Mittwoch, 21.02.2018, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 05.02.2018 begonnene Prozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird fortgesetzt.

Donnerstag, 22.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 09.01.2018 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges und Falschaussage wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 01.03.2018

Donnerstag, 22.02.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 82 Jahre alten vorbestraften Angeklagten aus Stromberg wegen falscher Versicherung an Eides statt unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten und wegen eines weiteren Falles einer falschen Versicherung an Eides statt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagte, der wegen Schulden die Vermögensauskunft habe abgeben müssen, soll bei deren Abgabe vor dem zuständigen Gerichtsvollzieher im April 2014 und im Juni 2016 falsche Angaben gemacht haben und insbesondere neben seiner Rente erzieltes Einkommen verschwiegen haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, neben seiner Rente kein weiteres Einkommen gehabt und keine falschen Angaben gemacht zu haben.

Donnerstag, 22.02.2018, 14.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 43 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Frankfurt am Main ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in Tateinheit mit Verleumdung und falscher Verdächtigung sowie wegen Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte, der von der Nebenklägerin, seiner Ehefrau, die einen neuen Partner habe, getrennt lebe, soll im August 2016 den Sohn der Nebenklägerin aus erster Ehe bei einem Telefonat beleidigt haben (Fall 1).

Ebenfalls im August 2016 soll der Angeklagte auf seinem Facebook-Account ein Lichtbild der Nebenklägerin, das diese mit unbekleidetem Oberkörper zeige, gegen deren Willen veröffentlicht haben (Fall 2).

Auch im August 2016 soll der Angeklagte über einen eigens von ihm hierfür angelegten Facebook-Account ein „Kopfgeld“ für die Nebenklägerin, deren neuen Freund und einen Facebook Nutzer, der sich hierüber beschwert habe, ausgesetzt haben. Ferner habe der Angeklagte eine Nachricht in den Facebook-Account der Tochter der Nebenklägerin eingestellt, die den wahrheitswidrigen Eindruck habe erwecken sollen, der neue Partner der Nebenklägerin vergreife sich an dem Mädchen. Aufgrund dieses Eintrages kam es zu Vorermittlungen der Polizei gegen den neuen Partner der Nebenklägerin (Fall 3).

Immer noch im August 2016 soll der Angeklagte sich zu der Wohnung der Nebenklägerin begeben haben. Als diese ihm mitgeteilt habe, sie habe die Polizei gerufen, habe er gedroht, ihr die Kehle durchzuschneiden (Fall 4).

Wenige Stunden später habe der Angeklagte sich erneut zum Anwesen der Nebenklägerin begeben. Als es ihm nicht gelungen sei, sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen, habe er der Nebenklägerin mit der Faust ins Gesicht geschlagen, diese zu Boden gestoßen und an den Haaren gerissen. Die Nebenklägerin habe hierdurch Prellungen erlitten (Fall 5).

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht hinsichtlich der Fälle 2 und 3 teilweise geständig.

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