Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 8. Kalenderwoche 2019

Montag, 18.02.2019, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten bei Freispruch im Übrigen wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in einem Fall zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt.

Im April 2015 und im Mai 2015 soll der Angeklagte jeweils bei einem gesondert verfolgten Lieferanten angefragt haben, ob er an eine unbekannt gebliebene dritte Person 10 Gramm Kokain zum Preis von 500 Euro bzw. 5 Gramm Kokain zum Preis von 450 Euro verkaufen könne. In beiden Fällen soll das Betäubungsmittelgeschäft in der Folge nicht zustande gekommen sein.

Im Mai 2016 soll der Angeklagte dann von dem gesondert verfolgten Lieferanten 2 Gramm Kokain zum Preis von 160 Euro erworben haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Taten eingelassen.

Montag, 18.02.2019, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 58 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten in zwei tateinheitlichen Fällen vor, eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.

Er soll im Dezember 2017 in Bad Sobernheim starke riechende, ätzende Salzsäure gezielt auf den unter ihm befindlichen Balkon seiner Nachbarin gekippt haben, die durch den beißenden Geruch Schmerzen in den Atemwegen erlitten haben soll. Eine zu Hilfe eilende weitere Nachbarin soll ebenfalls brennende Augen sowie Schmerzen in den Atemwegen erlitten haben.

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den Angeklagten, der die Tat bestritten hat, aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Dienstag, 19.02.2019, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 28 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten wegen gemeinschaftlicher versuchter Erpressung sowie wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Die 27 Jahre alte, ebenfalls geringfügig vorbestrafte Mitangeklagte wurde wegen gemeinschaftlicher versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt.

Im November 2014 soll der 28 Jahre alte Angeklagte um die Mittagszeit aus dem geöffneten Fenster seiner Wohnung in Idar-Oberstein auf eine am Haus vorbeigehende Zeugin eine Pistole gerichtet und gerufen haben: "Ich erschieß dich. Ich knall dich ab!". Die Zeugin nahm die Aussage ernst und informierte die Polizei.

Im Oktober 2014 sollen die beiden Angeklagten aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses einer Nachbarin einen Zettel unter ihrer Wohnungstür durchgeschoben haben und darin vorgegeben haben, in Besitz von Nacktbildern und Videos der Nachbarin zu sein. Für die in Aussicht gestellte Löschung dieser Bilder und Videos sollen die Angeklagten eine Zahlung von 3.500 Euro verlangt haben. Die Zeugin zahlte den geforderten Geldbetrag nicht und informierte die Polizei.

Der 28 Jahre alte Angeklagte hat den Fall aus November 2014 vor dem Amtsgericht eingeräumt und den Fall aus Oktober 2014 bestritten. Seine Mitangeklagte hat sich zur Tat nicht eingelassen.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 07.03.2019.

Donnerstag, 21.02.2019, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt..

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