Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 8. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 17.02.2020, 08:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1024 Js 3877/19

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den Einspruch des jetzt 45 Jahre alten Angeklagten aus Meisenheim gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Sobernheim verworfen, da der Angeklagte zu der Hauptverhandlung nicht erschienen sein soll.

Der Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Sobernheim legt dem Angeklagten zur Last eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich geleugnet oder verharmlost zu haben.

Der Angeklagte soll im September 2018 auf seiner Facebook-Seite eine Nachricht geteilt haben, die impliziert, dass der Holocaust nicht den Tatsachen entspricht, da damals überhaupt nicht sechs Millionen Juden in Deutschland gelebt hätten. Damit soll der Angeklagte beabsichtigt haben eine feindselige Stimmung gegen Juden zu erzeugen.

 

Montag, 17.02.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1022 Js 7379/17

Der am 13.01.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 05.03.2020.

 

Dienstag, 18.02.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1025 Js 15740/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 37 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten, welcher sich derzeit aufgrund einer anderen Sache in Haft befindet, wegen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Juli 2018 in einem Drogeriemarkt in Bad Kreuznach zwei Parfümflaschen in seine Hose gesteckt und anschließend den Kassenbereich ohne zu bezahlen passiert haben. Als er von dem Ladendetektiv hierauf angesprochen wurde, soll der Angeklagte diesen u.a. als „Wichser“ beleidigt haben. Im Büro des Ladendetektivs soll der Angeklagte diesen geschubst haben und gedroht haben, ihn abzustechen und umzubringen. Der Angeklagte soll unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden haben.

Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen. Er behauptet, der Ladendetektiv habe ihn geschlagen.

 

Mittwoch, 19.02.2020, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az. 5 Ns 1042 Js 839/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine jetzt 38 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Fürfeld wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Die Angeklagte soll im Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Bad Kreuznach Zahnpflegeprodukte an sich genommen haben und auf der Kundentoilette mit einer mitgebrachten Schere die Strichcodes aus den Verpackungen geschnitten haben. Dabei sollen ihr ihre beiden Söhne geholfen haben. Sodann soll sie die Zahnpflegeprodukte in ihre Handtasche gesteckt und den Kassenbereich ohne zu bezahlen passiert haben.

Die Angeklagte bestreitet die Tat. Sie habe die Zahnpflegeprodukte zuvor bezahlt.

Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 04.03.2020.

 

Mittwoch, 19.02.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16

Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 28.02.2020, 13.03.2020, 27.03.2020, 09.04.2020, 17.04.2020, 30.04.2020, 20.05.2020, 03.06.2020, 19.06.2020, 03.07.2020, 24.07.2020, 07.08.2020, 21.08.2020, 28.08.2020.

 

Donnerstag, 20.02.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1041 Js 2286/19

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen jetzt 27 Jahre alten Angeklagten aus Simmern von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Der Angeklagte soll im Oktober 2017 an einen Zeugen zwei Portionen Pommes Frites verkauft haben. Der Zeuge soll den Laden des Angeklagten aufgrund eines Streites über den Preis für die Pommes Frites ohne zu bezahlen verlassen haben und die Pommes Frites im Laden belassen haben. Der Angeklagte soll dem Zeugen gefolgt sein. Er soll mit einem Teleskopschlagstock in Richtung des Kopfes des Zeugen geschlagen haben. Da der Zeuge die Arme hochgerissen haben soll, soll er nur am Unterarm getroffen worden sein und dort eine Prellung erlitten haben.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 02.03.2020.

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