Montag, 22.02.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 12716/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 25 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in vier Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Fall 1:
Der Angeklagte soll im September 2018 fünf Kilogramm Cannabis bei einem Bekannten in Idar-Oberstein in Verwahrung gegeben haben, um dieses später gewinnbringend weiterverkaufen zu können.
Fall 2:
Ferner soll der Angeklagte sich Anfang Oktober 2019 in Offenbach am Main ein Kilogramm Haschisch besorgt haben. Dieses soll er einen Tag später an eine Tätergruppe aus der Pfalz gewinnbringend zu einem Betrag von 2.600 Euro bis 2.900 Euro verkauft haben.
Fall 3:
Weiterhin soll sich der Angeklagte Mitte Oktober 2019 in Berlin 4.000 Ecstasy-Pillen für 2.000 Euro besorgt haben. Diese soll er in der Folgezeit im Raum Bad Kreuznach und Idar-Oberstein mit Gewinn weiterverkauft haben.
Fall 4:
Schließlich soll der Angeklagte Anfang März 2020 in seiner Wohnung in Bad Kreuznach 61,8 Gramm Haschisch, welches zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei, verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den einzelnen Tatvorwürfen eingelassen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 23.02.2021, 10.03.2021 und 16.03.2021.
Dienstag, 23.02.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 12716/19
Der am 22.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 10.03.2021 und den 16.03.2021.
Mittwoch, 24.02.2021, 10:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 14401/18
Der am 19.01.2021 begonnene Prozess wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung wird fortgesetzt.
Mittwoch, 24.02.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 6186/18
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bingen am Rhein wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2017 im Zusammenwirken mit einem Freund 4 Kilogramm Amphetamin, Amphetaminöl sowie Streckmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf des Amphetamins besorgt haben. Im Anschluss daran soll der Angeklagte das von ihm erworbene Amphetamin mit Koffein gestreckt und angerührt haben. Mitte Dezember 2017 soll der Angeklagte das gestreckte Amphetamin an einen Mittelsmann, der dem Endabnehmer das Amphetamin zukommen lassen sollte, übergeben haben. Noch vor Übergabe des gestreckten Amphetamins an den Endabnehmer soll die Polizei das Amphetamin bei dem Mittelsmann sichergestellt haben.
Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 02.03.2021 und 11.03.2021.
Donnerstag, 25.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 16501/19
Der am 10.02.2021 begonnene Prozess wegen Betrugs u.a. wird fortgesetzt.
Freitag, 26.02.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1025 Js 6406/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung, sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit zwei tateinheitlichen Körperverletzungen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat das Amtsgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte März 2020 in den Räumlichkeiten der Firma Kaufland in Bad Kreuznach eine Jim-Beam-Flasche im Wert von 12,99 Euro sowie eine Bierflasche im Wert von 0,58 Euro in seinen Hosenbund gesteckt haben, in der Absicht, die Waren nicht zu bezahlen. Als der Angeklagte den Kassenbereich bereits ohne Bezahlung der Ware passiert haben soll, soll der Ladendetektiv, der den Vorgang beobachtet habe, sowie der Marktleiter den Angeklagten auf die Entwendung der Ware angesprochen haben. Hierbei soll der Angeklagte mit der Bierflasche nach dem Ladendetektiv und dem Markleiter geschlagen haben, um fliehen zu können. Jener Schlag mit der Bierflasche habe den Ladendetektiv und den Marktleiter jedoch nicht getroffen, da diese dem Schlag haben ausweichen können. Der Angeklagte soll zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein (2,57 Promille) sowie unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben.
Fall 2:
Ferner soll der Angeklagte Ende April 2020 in den Räumlichkeiten der Firma Kaufland in Bad Kreuznach eine Flasche Whiskey im Wert von 10,99 Euro sowie ein Feuerzeug im Wert von 1,69 Euro in seinen Hosenbund gesteckt haben, in der Absicht, die Waren nicht zu bezahlen. Auch soll der Angeklagte einen Gürtel im Wert von 4,99 Euro und ein T-Shirt im Wert von 5 Euro angezogen haben, ebenfalls in der Absicht, diese Waren nicht zu bezahlen. Vor Verlassen des Marktes soll der Angeklagte durch einen Mitarbeiter, der den Vorfall beobachtet habe, angesprochen worden sein. Der Angeklagte soll sich gegen das Ergreifen durch den Mitarbeiter und das Verbringen ins Büro gewehrt haben. Insbesondere soll der Angeklagte, als der Mitarbeiter ihn gegen eine Wand gedrückt habe, den Mitarbeiter leicht am Hals gepackt haben. Der Mitarbeiter soll hierdurch leichte Kratzer und Rötungen am Hals erlitten haben. Der Angeklagte soll zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein und unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben.
Fall 3:
Weiterhin soll der Angeklagte wenige Tage nach dem ersten Vorfall (Fall 1) am Bahnhof in Bad Kreuznach eine Frau belästigt haben. Im Anschluss daran soll die Polizei gerufen worden sein. Der Angeklagte soll die erschienenen Polizeibeamten als „Hurensöhne“ bezeichnet haben. Auch soll der Angeklagte den Polizeibeamten Faustschläge angedroht haben und diese zum Zweikampf aufgefordert haben. Die Polizeibeamten sollen den Angeklagten sodann, nachdem dieser den Anweisungen der Polizeibeamten keine Folge geleistet habe, zu Boden gebracht haben. Der Angeklagte soll auf dem Boden liegend in Richtung der beiden Polizeibeamten getreten haben, wobei diese den Tritten des Angeklagten haben ausweichen können. Der Angeklagte soll zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein (2,23 Promille) und unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben.
Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht nicht abgestritten. Nähere Angaben zu den Taten konnte der Angeklagte vor dem Amtsgericht jedoch nicht machen. Vielmehr hat der Angeklagte sich vor dem Amtsgericht jeweils auf Erinnerungslücken berufen.