Montag, 21.02.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 11947/21
Der am 24.01.2022 begonnene Prozess wegen schwerer Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 28.02.2022 und den 07.03.2022 bestimmt worden.
Montag, 21.02.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 16999/18
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen vorsätzlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll im Juli 2017 von einem unbekannten Dealer aus Rheinböllen 3 kg Marihuana erworben haben. Aus dieser Menge Marihuana soll der Angeklagte im Anschluss 2,7 kg Marihuana an unbekannte Abnehmer mit Gewinn veräußert haben.
Fall 2:
Weiterhin soll der Angeklagte im November 2017 von einem Bekannten 2 kg Marihuana auf Kommission mit dem Ziel erworben haben, dieses Marihuana gewinnbringend weiterzuveräußern.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf im Fall 1 vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 2 hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht bestritten.
Mittwoch, 23.02.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14
Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 24.02.2022, 09.03.2022, 23.03.2022, 30.03.2022, 06.04.2022, 13.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 04.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 24.02.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14
Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.03.2022, 23.03.2022, 30.03.2022, 06.04.2022, 13.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 04.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.
Freitag, 25.02.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 17853/20
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 37 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende November 2020 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Kastellaun teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Der Angeklagte soll zunächst die Opelstraße in Kastellaun befahren und sodann im Bereich einer Firma in Kastellaun geparkt haben. Nach dem Parken soll er mit seinem Fahrzeug weitergefahren sein und sich mit einer Polizeistreife eine Verfolgungsjagd geliefert haben.
Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht bestritten.