Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 8. Kalenderwoche 2023

Dienstag, den 21.02.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 17548/18

Der am 13.02.2023 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 28.02.2023 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 22.02.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1021 Js 17544/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Wöllstein wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung in weiterer Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte sei Mitte Juli 2020 wegen eines der Polizei gemeldeten Vorfalls häuslicher Gewalt in Polizeigewahrsam genommen worden und sodann in das Klinikum in Idar-Oberstein verbracht worden, um dort eine von der Staatsanwaltschaft angeordnete Blutprobe durchzuführen. Die Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 2,06 Promille ergeben. Nach Beendigung dieser Maßnahme habe der Angeklagte von einem Polizeibeamten zum Streifenwagen verbracht werden sollen. Hierbei habe sich der Angeklagte unvermittelt losgerissen und einem anderen Polizeibeamten in Verletzungsabsicht mit voller Wucht seitlich in den Bauchbereich getreten. Jener Polizeibeamte sei hierdurch ins Straucheln geraten, sei jedoch aufgrund einer angelegten Schutzweste nicht verletzt worden. Im Anschluss daran sei der Angeklagte von den Polizeibeamten auf dem Boden fixiert worden. Hierbei habe der Angeklagte versucht einem Polizeibeamten in die Hand zu beißen, was jedoch misslungen sei. Beim Verlassen des Krankenhauses soll der Angeklagte schließlich einen Polizeibeamten als „Hurensohn“ bezeichnet haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf, soweit er sich noch an die Geschehnisse erinnern konnte, geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 23.02.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 15.12.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 24.02.2023 und den 27.02.2023 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 23.02.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 3911/22

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Reichenbach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Fahrens ohne Versicherungsschutz unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung dieser Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Januar 2022 mit einem Mofa am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Ihm sei hierbei bekannt gewesen, dass der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag für das Fahrzeug nicht bestanden habe.

Außerdem soll der Angeklagte am selben Tag drei Gramm Amphetamin verwahrt haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, dass er nicht über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis verfügt habe.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Freitag, den 24.02.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 15.12.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 27.02.2023 bestimmt worden.

 

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