Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 8. Kalenderwoche 2025

Montag, den 17.02.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1044 Js 10717/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 76 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Wittlich in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Fürfeld tateinheitlich einen versuchten Totschlag, eine gefährliche Körperverletzung sowie das unerlaubte Führen einer Schusswaffe vor.

Der Angeklagte soll Mitte August 2024 in Fürfeld ein verbales Wortgefecht mit einem Nachbarn gehabt haben, welches sodann in eine körperliche Auseinandersetzung mit wechselseitig ausgeführten Schlägen gemündet habe. Nachdem sich die beiden Kontrahenten getrennt gehabt hätten, sei der Angeklagte in sein Wohnhaus zurückgekehrt und habe aus Wut über die vorangegangene Auseinandersetzung den Entschluss gefasst, seinen Nachbarn zu töten. Er soll aus seinem Wohnzimmerschrank einen Revolver, für welchen er nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt habe, genommen haben und sich mit dem Revolver in Richtung des Grundstücks seines Nachbarn begeben haben. Im Garten des Grundstücks seines Nachbarn angekommen, habe er mit dem Revolver auf den Kopf seines dort befindlichen Nachbars gezielt und zweimal den Abzugshebel des Revolvers betätigt. Ein Schuss habe sich hierbei jedoch jeweils nicht gelöst. Aus Verärgerung über die fehlende Schussabgabe soll der Angeklagte sodann mit dem Griff des Revolvers fünf- bis sechsmal auf den Kopf seines Nachbarn eingeschlagen haben. Sein Nachbar habe es dennoch geschafft, dem Angeklagten den Revolver aus der Hand zu reißen. Schließlich habe der Angeklagte, nachdem er hierzu von seinem Nachbar lautstark aufgefordert worden sei, dessen Grundstück verlassen. 

Der Nachbar des Angeklagten habe infolge der Auseinandersetzung fünf Quetsch-Riss-Wunden am Kopf sowie ein Hämatom unter dem rechten Auge und am rechten Oberarm erlitten.

Fortsetzungstermine sind auf den 21.02.2025, 27.02.2025, 17.03.2025, 20.03.2025 und den 21.03.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 18.02.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1042 Js 10516/21 (2)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 27 Jahre alten Angeklagten aus Oberwesel von den Tatvorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie der falschen Verdächtigung freigesprochen.

Dem Angeklagten wird in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zur Last gelegt, Mitte März 2021 einen Pkw eines Bekannten, der ihm diesen zuvor für die Fahrt überlassen habe, auf der L 215 in der Ortsgemeinde Beltheim gesteuert zu haben. Während der Fahrt soll sich in dem Pkw eine weitere männliche Person befunden haben. Der Angeklagte sei als Fahrer des Fahrzeuges zwischen dem Ortsteil Frankenweiler und Schnellbach aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und sodann gegen einen Baum geprallt. Hierdurch sei an dem Fahrzeug seines Bekannten ein Schaden in Höhe von 6.050 Euro entstanden. Der Angeklagte soll sodann die Unfallstelle verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Gegenüber dem Halter des Fahrzeuges sowie gegenüber der Polizei soll er später jeweils wahrheitswidrig angegeben haben, dass nicht er, sondern die weitere männliche Person das Fahrzeug gefahren habe.

Der Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück konnte sich nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei davon überzeugen, dass der Angeklagte den Pkw gesteuert hat und hat den Angeklagten deshalb von den Tatvorwürfen freigesprochen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 11.03.2025 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 20.02.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 16885/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Angeklagten seien mit Beschluss des Landgerichts Trier im Rahmen der Führungsaufsicht mehrere strafbewehrte Weisungen auferlegt worden, unter anderem die Weisungen, sich einmal monatlich persönlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden, sich jährlich bis zu sechs Urinkontrollen beim Gesundheitsamt zu unterziehen sowie nach entsprechender Aufforderung unverzüglich bei einem Sachbearbeiter eines Präventionsprogramms persönlich zu erscheinen. Gegen jene Weisungen soll der Angeklagte im Zeitraum von Mitte Dezember 2023 bis Mitte Januar 2024 in drei Fällen verstoßen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein teilweise geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 20.02.2025, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1044 Js 12082/24

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Oberhosenbach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Juli 2024 mit einem Pkw die L 180 zwischen Breitenthal und Oberhosenbach in Fahrtrichtung Rhaunen befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der für Führen des Pkw erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

 

Freitag, den 21.02.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1044 Js 10717/24

Der am 17.02.2025 beginnende Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 27.02.2025, 17.03.2025, 20.03.2025 und den 21.03.2025 bestimmt worden.

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