Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 9. Kalenderwoche 2018

Montag, 26.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 19.02.2018 begonnene Prozess wegen versuchter Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 27.02.2018, 06.03.2018, 08.03.2018

Montag, 26.02.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 38 Jahre alten vorbestraften Angeklagten aus Wilzenberg-Hußweiler (Landkreis Birkenfeld) wegen Beleidigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Urkundenfälschung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Der Angeklagte, der die Kfz-Steuer für sein Fahrzeug nicht gezahlt habe, habe sich dagegen gewehrt, dass die Kennzeichen dieses Fahrzeuges durch die zuständige Behörde entstempelt werden sollten. Den mit der Entstempelung beauftragten Vollstreckungsbeamten habe er im August 2016 zunächst beleidigt, er habe ihm das Werkzeug zum Entfernen des Siegels von dem Kennzeichen entrissen und habe das Siegel des vorderen Kennzeichens von dem Dienstfahrzeug des Vollstreckungsbeamten abgekratzt. Der Vollstreckungsbeamte habe daraufhin von der weiteren Vornahme der Entstempelung abgesehen.

Der Angeklagte habe sich sodann eine Siegelplakette der Kreisverwaltung beschafft und diese an dem Kennzeichen seinem Fahrzeug angebracht, um dessen ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen. Mit dem so veränderten Kennzeichen habe er im August 2016 am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen.

Im Februar 2017 habe die Ehefrau des Angeklagten die Polizei verständigt, weil der Angeklagte sie nicht aus der Wohnung heraus gelassen habe. Den eintreffenden Polizeibeamten sei der Angeklagte aggressiv entgegengetreten, einem der Polizeibeamten habe der Angeklagte einen kräftigen Stoß versetzt, so dass dieser beinahe die Treppe hinabgestürzt sei, nach anderen Beamten habe er geschlagen, ohne diese zu treffen. Den Beamten sei es schließlich – auch durch die Androhung des Einsatzes von Pfefferspray - gelungen, die Situation zu beruhigen.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die ihm vorgeworfenen Taten in Abrede gestellt.

Montag, 26.02.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 25 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Simmern/Hunsrück wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Er soll im April 2017 seinen Vermieter im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung über das Mietverhältnis beleidigt haben.

Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, die Beleidigungen nur geäußert zu haben, weil sein Vermieter ihn bedroht habe.

Dienstag, 27.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 19.02.2018 begonnene Prozess wegen versuchter Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 06.03.2018, 08.03.2018

Dienstag, 27.02.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 34 Jahre alten, mehrfach – auch einschlägig - vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Birkenfeld wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, Computerbetrugs und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Februar 2016 in ein Anwesen in Idar-Oberstein eingebrochen sei, indem er die Haupteingangstür ausgehebelt habe. Er habe aus dem Anwesen ca. 20 Gramm Gold und zwei Silberringe mit Steinen entwendet. Durch das Aushebeln der Tür sei ein Sachschaden entstanden (Fall 1).

Im Dezember 2015 sei er über die unverschlossene Kellertüre in das Anwesen der Großeltern seiner damaligen Ehefrau eingedrungen. Er habe eine EC-Karte, einen Personalausweis und eine Geldbörse mit ca. 60,00.-€ Bargeld entwendet (Fall 2).

Mit der gestohlenen EC-Karte und der in der Geldbörse vorgefundenen PIN habe der Angeklagte noch in derselben Nacht bei fünf Gelegenheiten insgesamt 2.000,00.¬- € von dem Konto abgehoben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein (Fall 3).

Im Januar 2016 habe er seine Ehefrau über WhatsApp beleidigt (Fall 4).

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die Taten in den Fällen 2 – 4 gestanden, im Fall 1 hat er bestritten, der Täter gewesen zu sein.

Dienstag, 27.02.2018, 14.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 41 Jahre alten, geringfügig vorbestraften Angeklagten aus Sohren wegen 13 Fällen des Diebstahls in einem besonders schweren Fall sowie einem Fall des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es hat ferner die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der Angeklagte soll zwischen Mai 2016 und Oktober 2016 in insgesamt 14 Fällen in Garagen, Kindergärten, Schulen, eine Gaststätte und Werkstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis eingedrungen sein und dort u.a. Werkzeug, EDV-Geräte, Unterhaltungselektronik, Fahrräder, Bekleidung und Bargeld im Wert von ca. 20.000,00 € entwendet haben. Der drogenabhängige Angeklagte habe beabsichtigt, das Diebesgut gegen Drogen einzutauschen.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Mittwoch, 28.02.2018, 09.00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 01.02.2018 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

Freitag, 02.03.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, ganz erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen, in einem Fall mittels eines gefährlichen Werkzeuges, jeweils tateinheitlich mit Hausfriedensbruch, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte tateinheitlich mit Beleidigung, Beleidigung in zwei Fällen, Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Diebstahls, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte tateinheitlich mit Beleidigung und versuchter Körperverletzung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von einem Jahr keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Im Oktober 2016 soll der Angeklagte sich in einer Gaststätte in Bad Kreuznach aufgehalten haben, für die ihm Hausverbot erteilt gewesen sei. Hier habe er grundlos einen Gast mit der flachen Hand und der Faust ins Gesicht geschlagen. Nachdem der Angeklagte zunächst die Gaststätte verlassen habe, sei er zurückgekehrt und habe demselben Gast eine Zigarette auf der Wange ausgedrückt. Gegenüber den hinzugerufenen Polizeibeamten, die ihm einen Platzverweis erklärt hätten und den Angeklagten zur Durchsetzung dieses Platzverweises in Gewahrsam hätten nehmen wollen, habe der Angeklagte Widerstand geleistet.

Ebenfalls Im Oktober 2016 habe der Angeklagte sich in Bad Kreuznach an einen ihm gegenüber von Polizeibeamten ausgesprochenen Platzverweis nicht halten wollen und habe die eingesetzten Beamten wiederholt beleidigt.

Im September 2016 habe der Angeklagte die Bewährungshilfe in Bad Kreuznach aufgesucht, wo er gegenüber den anwesenden Bewährungshelferinnen, die er für eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe verantwortlich gemacht habe, aggressiv aufgetreten sei. Die hinzugezogenen Polizeibeamten, die ihn aus dem Gebäude begleitet hätten, habe er beleidigt.

Ebenfalls im September 2016 sei der Angeklagte in Bad Kreuznach mit einem Zeugen in Streit geraten. Auf diesen Zeugen habe er wiederholt eingeschlagen.

Im August 2016 habe der Angeklagte in Bad Kreuznach zwei Zeugen angesprochen und habe Streit gesucht. Als die Zeugen in eine Hauseingangstür geflüchtet seien, habe der Angeklagte diese Tür eingetreten und sei dann geflüchtet.

Im Oktober 2016 seien Polizeibeamte zu einer Gaststätte in Bad Kreuznach gerufen worden, in der der Angeklagte randaliert habe. Der Angeklagte sei nicht mehr in der Gaststätte aber auf der Straße von den Beamten angetroffen worden. Bei der Kontrolle sei ihm von den Beamten unmittelbarer Zwang angedroht worden, weil er immer aggressiver geworden sei. Der Angeklagte habe daraufhin sein Arme in Richtung des Kopfes eines der Beamten gestoßen, diesen aber verfehlt.

Im Juli 2016 habe der Angeklagte einen Zeugen, den er zufällig in Bad Kreuznach auf der Straße getroffen habe, ohne Anlass mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Im November 2016 habe der Angeklagte in Bad Kreuznach einen geparkten Pkw entwendet. Hierzu habe er den Fahrzeugschlüssel benutzt, den der Eigentümer verloren und den der Angeklagte zufällig gefunden habe. Der Angeklagte habe das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, obwohl er nicht über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe. Infolge des Konsums von Alkohol, Amphetamin und Cannabis sei er auch nicht in der Lage gewesen, das Fahrzeug sicher zu führen. Als er den von ihm beschädigten Pkw abgestellt habe, sei er auf dem Fahrersitz eingeschlafen.

Im Dezember 2016 habe der Angeklagte in einer Gaststätte einen anderen Gast grundlos mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesem eine Bierflasche gegen den Kopf geschlagen. Den hinzugerufenen Polizeibeamten, die den Angeklagten zur Eigensicherung hätten in Gewahrsam nehmen wollen, habe er Widerstand geleistet. Außerdem habe der Angeklagte die Beamten beleidigt.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht teilweise geständig.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 07.03.2018, 14.03.2018

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