Dienstag, 25.02.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1021 Js 9434/18
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen jetzt 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Allenfeld wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt.
Der Angeklagte soll im März 2018 auf einem Parkplatz einen Zeugen angerempelt haben. Daraufhin sollen sich beide gegenseitig beleidigt haben. Der Angeklagte soll dem Zeugen mit beiden geballten Fäusten auf die Brust geschlagen haben, sodass dieser nach hinten auf den Boden stürzte und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug. Etwas später soll der Angeklagte erneut an dem Zeugen vorbeigelaufen sein und von dem Zeugen auf das Geschehen angesprochen worden sein. Daraufhin soll der Angeklagte dem Zeugen erneut mit beiden geballten Fäusten auf die Brust geschlagen haben, sodass dieser nach hinten auf den Boden stürzte. Der Zeuge soll erhebliche Schmerzen gehabt haben.
Der Angeklagte bestreitet die Tat. Er behauptet, er habe sich nur gegen den Zeugen gewehrt.
Mittwoch, 26.02.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1043 Js 18018/17
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 35 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll im Sommer 2017 Betäubungsmittel (Amphetamin und Ecstasy) gewinnbringend an Abnehmer im Raum Bad Kreuznach / Bad Sobernheim verkauft haben, um sich so eine zusätzliche Einnahmequelle zur Finanzierung seines Lebensunterhalts zu schaffen.
Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Donnerstag, 27.02.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1025 Js 5058/15
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 36 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Einen jetzt 66 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach hat das Amtsgericht wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Die finanziell angeschlagenen Angeklagten sollen vereinbart haben, einen Verkehrsunfall vorzutäuschen, um hierdurch in den Genuss von Versicherungsleistungen zu kommen. Die erlangten Versicherungsleistungen hätten die beiden Angeklagten unter sich aufteilen wollen. Nachdem die Versicherung eine Auszahlung verweigerte, verklagte der 36 Jahre alte Angeklagte den 66 Jahre alten Angeklagten auf Schadenersatz. Nach einem Sachverständigengutachten, welches die Inkompatibilität der Schäden feststellte, nahm der 36 Jahre alte Angeklagte die Klage zurück.
Die Angeklagten haben sich zur Sache nicht eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 04.03.2020.
Freitag, 28.02.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16
Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 13.03.2020, 27.03.2020, 09.04.2020, 17.04.2020, 30.04.2020, 20.05.2020, 03.06.2020, 19.06.2020, 03.07.2020, 24.07.2020, 07.08.2020, 21.08.2020, 28.08.2020.