Montag, 01.03.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 18664/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirn vor, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.
Der Angeklagte soll Mitte Januar 2020 in seiner Wohnung in Kirn 285,75 Gramm Marihuana, 17,45 Gramm Haschisch, 43,89 Gramm MDMA sowie 18 Ecstasy-Tabletten zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln soll der Angeklagte ein Einhandmesser sowie einen Baseballschläger aufbewahrt haben, um sich im Bedarfsfall zu verteidigen.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu dem Tatvorwurf eingelassen.
Montag, 01.03.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 11835/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 26 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Juli 2020 mit einem Regionalzug von Bad Kreuznach nach Ingelheim gefahren sein. Bei der Kontrolle durch den Zugbegleiter soll der Angeklagte nicht im Besitz einer Fahrkarte gewesen sein. Dessen sei sich der Angeklagte auch bewusst gewesen.
Der Zugbegleiter soll von dem Angeklagten sodann dessen Personalien gefordert haben. Der Angeklagte soll dies verweigert haben, woraufhin der Zugbegleiter einen ebenfalls im Zug befindlichen Polizeibeamten eingeschaltet habe. Auch auf Aufforderung des Polizeibeamten soll der Angeklagte sich geweigert haben, ein Ausweisdokument zu vorzuzeigen oder seine Personalien zu nennen. Der Polizeibeamte habe dem Angeklagten daraufhin mitgeteilt, dass dieser den Zug bis zur Feststellung seiner Personalien nicht verlassen dürfe. Dieser Anordnung des Polizeibeamten soll sich der Angeklagte widersetzt haben, indem er den Polizeibeamten weggeschubst haben soll, um an der mittlerweile erreichten Haltestelle in Ingelheim den Zug zu verlassen.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf des Erschleichens von Leistungen geständig eingelassen. Hinsichtlich des Tatvorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Dienstag, 02.03.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 6186/18
Der am 24.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 11.03.2021 bestimmt.
Donnerstag, 04.03.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 18412/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Alsenz wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Anfang Oktober 2019 den Kontakt zwischen einem Drogendealer aus Bad Kreuznach an mehrere Abnehmer aus dem Raum Kaiserslautern zum Zwecke des Verkaufs von 1 kg Haschisch vermittelt haben sowie die jeweiligen Käufer der Betäubungsmittel auch zu dem Drogendealer nach Bad Kreuznach zum Erwerb der Drogen hingebracht haben.
Auch soll der Angeklagte Anfang Februar 2020 von dem bereits benannten Drogendealer aus Bad Kreuznach 10 Gramm Haschisch für den eigenen Gebrauch erworben haben.
Schließlich soll der Angeklagte Anfang März 2020 in seiner Wohnung in Alsenz 1,9 Gramm Haschisch und 12 Ecstasy-Tabletten verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu sämtlichen Tatvorwürfen geständig eingelassen.