Montag, 28.02.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 11947/21
Der am 24.01.2022 begonnene Prozess wegen schwerer Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 07.03.2022 bestimmt worden.
Dienstag, 01.03.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 11883/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 62 Jahre alten, in Tschechien mehrfach vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Tschechien in einem Fall Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (Fall 1), in zwei Fällen versuchte gefährliche Körperverletzung (Fälle 2 und 3), in einem weiteren Fall gefährliche Körperverletzung (Fall 4), in einem Fall versuchten Diebstahl (Fall 5), in drei weiteren Fällen jeweils Diebstahl (Fälle 6, 7 und 9) sowie in einem weiteren Fall gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem räuberischen Diebstahl (Fall 8) vor.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende Mai 2021 stark alkoholisiert gewesen sein und in einem Restaurant in Trier randaliert haben. Daraufhin soll die Polizei gerufen worden sein. Auf die Ansprache der erschienenen Polizeibeamten soll der Angeklagte aggressiv reagiert haben. Der Angeklagte soll sich den beiden Polizeibeamten, trotz mehrfacher Aufforderung stehen zu bleiben, genähert haben. Einer der beiden Polizeibeamten soll daraufhin seinen Arm ausgestreckt haben. Der Angeklagte soll nach diesem Arm geschlagen haben, wobei er diesen verfehlt haben soll, da der Polizeibeamte den Arm rechtzeitig habe wegziehen können. Anschließend sollen die Polizeibeamten den Angeklagten gefesselt haben. Der Angeklagte soll sich gegen diese Maßnahme gewehrt haben, indem er seinen Körper gewunden habe sowie versucht habe, seine Arme wegzuziehen.
Fall 2:
Anfang September 2021 soll der Angeklagte am Ufer der Nahe an der Priegerpromenade in Bad Kreuznach ohne Grund einen dort fischenden Mann mit Steinen und einer Glasflasche beworfen haben, ohne diesen damit getroffen zu haben.
Fall 3:
Noch am selben Tag, wenige Zeit später, soll der Angeklagte erneut den am Ufer der Nahe an der Priegerpromenade in Bad Kreuznach fischenden Mann mit Steinen, halb gefüllten Bierdosen, Ästen und Unrat beworfen haben, ohne diesen damit getroffen zu haben.
Fall 4:
Etwa zwei Stunden nach diesem Vorfall soll der Angeklagte abermals am Ufer der Nahe an der Priegerpromendade erschienen sein und den Kescher des dort noch immer fischenden Mannes ergriffen haben und mit diesem auf die linke Schulter des fischenden Mannes geschlagen haben. Der Mann soll hierdurch Schmerzen erlitten haben.
Fall 5:
Zwei Tage später soll der Angeklagte versucht haben in Bad Kreuznach aus einem unabgeschlossenen Pkw eine Handtasche sowie einen Präsentkorb mit Lebensmitteln zu entwenden. Noch an dem Fahrzeug soll der Angeklagte von der Besitzerin des Fahrzeuges überrascht worden sein und sodann die Flucht ergriffen haben.
Fall 6:
Einen Tag später soll der Angeklagte aus der Garage eines Anwesens in Bad Kreuznach einen dort gelagerten Rollator im Wert von 150 Euro entwendet haben.
Fall 7:
Noch am selben Tag, einige Stunden später, soll der Angeklagte aus dem Carport eines anderen Anwesens in Bad Kreuznach ein Ladekabel eines Quads im Wert von 35 Euro entwendet haben.
Fall 8:
Weitere zwei Stunden später soll der Angeklagte sich zu einem weiteren Anwesen in Bad Kreuznach begeben haben. Der Angeklagte soll ein vor der Hauseingangstür des Anwesens abgestelltes, durch ein Schloss gesichertes Fahrrad entwendet haben. Die Besitzerin des Fahrrads soll das Geschehen beobachtet haben, dem sich entfernenden Angeklagten gefolgt sein und das Fahrrad am Gepäckträger festgehalten haben. Um fliehen zu können, soll der Angeklagte mit einer etwa 20 bis 30 cm langen Metallstange auf die Hand der Frau geschlagen haben. Die Frau soll hierdurch eine leichte Schwellung und ein Hämatom erlitten haben. Die Frau soll das Fahrrad trotz des Schlages weiter festgehalten haben. Der Angeklagte soll hieraufhin das Fahrrad zunächst losgelassen haben, sodann aber versucht haben, erneut an das Fahrrad zu gelangen. In diesem Moment soll sich dem Angeklagten eine weitere weibliche Person in den Weg gestellt haben. Der Angeklagte soll danach zunächst ein etwa 35 cm langes Brett mit Nägeln nach der Besitzerin des Fahrrades geworfen haben, ohne diese zu treffen. Im Anschluss daran soll er Stechbewegungen mit der Metallstange in Richtung des Körpers der weiteren weiblichen Person ausgeführt haben und diese mit der Metallstange am linken Oberarm und im linken Bauchbereich berührt haben. Der weiteren weiblichen Person soll es gelungen sein, dem Angeklagten die Metallstange aus der Hand zu schlagen. Der Angeklagte soll letztlich noch weitere Gegenstände in Richtung der weiteren weiblichen Person geworfen haben, diese jedoch nicht getroffen haben, und schließlich ohne Fahrrad geflüchtet sein.
Fall 9:
Schließlich soll der Angeklagte ebenfalls noch am selben Tag aus dem unverschlossenen Schuppen eines weiteren Anwesens in Bad Kreuznach ein Fahrrad entwendet haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 14.03.2022 und den 17.03.2022 bestimmt worden.
Mittwoch, 02.03.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1024 Js 16058/16
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Weiterstadt wegen Urkundenfälschung in 41 Fällen, hiervon in 33 Fällen in Tateinheit mit Betrug, in 5 Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue, in 3 Fällen in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Weiterhin hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 40 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wiesbaden wegen Urkundenfälschung in 29 Fällen jeweils in Tateinheit mit Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der 44 Jahre alte Angeklagte aus Weiterstadt soll im Zeitraum von Januar 2014 bis August 2016 bei mehreren Banken, unter anderem bei einer Bank in Wiesbaden und einer Bank in Bad Kreuznach, in einer Vielzahl von Fällen unter Verwendung frei erfundener Personalien und Fälschung der erforderlichen Kreditunterlagen die Auszahlung von Verbraucherkrediten erschlichen haben bzw. dies versucht haben.
Der 40 Jahre alte Angeklagte aus Wiesbaden, der im Zeitraum von Januar 2014 bis August 2016 Mitarbeiter einer Bank in Wiesbaden gewesen sein soll, soll in Bezug auf die die Wiesbadener Bank betreffenden Fälle mit dem 44 Jahre alten Angeklagten aus Weiterstadt arbeitsteilig zusammengewirkt haben, um die Auszahlung der Verbraucherkredite an den 44 Jahre alten Angeklagten aus Weiterstadt, ohne dass hierfür ausreichende Sicherheit gestellt worden sein sollen, zu erreichen.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat in seinem Urteil bei dem 44 Jahre alten Angeklagten aus Weiterstadt einen Wert des Erlangten in Höhe von insgesamt 664.288,53 Euro, bei dem 40 Jahre alten Angeklagten aus Wiesbaden einen Wert des Erlangten in Höhe von insgesamt 84.130 Euro, insoweit gesamtschuldnerisch haftend mit dem 44 Jahre alten Angeklagten aus Weiterstadt, eingezogen.
Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht nicht eingelassen.
Donnerstag, 03.03.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache
Az: 7 Ns 1025 Js 16180/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.800 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll in einem gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geführten Ermittlungsverfahren über seinen Verteidiger schriftsätzlich wahrheitswidrig vorgetragen haben, dass ein Polizeibeamter aus Idar-Oberstein dem Angeklagten im Rahmen einer bei dem Angeklagten durchgeführten Durchsuchung dort sichergestellte Pillen, die sich im Laufe der weiteren Ermittlungen als Anabolika herausgestellt haben sollen, untergeschoben haben soll, um den Angeklagten zu Unrecht zu belasten.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht bestritten.