Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 9. Kalenderwoche 2025

Montag, den 24.02.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1021 Js 10123/24

Der am 06.02.2025 begonnene Prozess wegen (besonders) schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.03.2025 und den 12.03.2025 bestimmt worden.

 

Montag, den 24.02.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1024 Js 22/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in 3 Fällen in Tatmehrheit mit Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1: 

Der Angeklagte soll Mitte November 2021 aus einem Supermarkt in Bad Kreuznach 4 Dosen Bier im Wert von 3 Euro entwendet haben.

Fall 2:

Ferner soll der Angeklagte Ende Dezember 2021 aus dem selben Supermarkt 3 Päckchen Zigaretten im Gesamtwert von 21 Euro entwendet haben.

Fall 3:

Weiterhin soll der Angeklagte Ende April 2022 aus einem anderen Supermarkt in Bad Kreuznach eine Packung Bockwurst und ein halbes Hähnchen im Wert von 7 Euro entwendet haben.

Fall 4:

Schließlich soll der Angeklagte, der seit Ende Februar 2021 aus Anlass einer anderen Verurteilung unter Führungsaufsicht stehe, gegen ihm im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisungen verstoßen haben, indem er den Kontakt zu seiner Bewährungshelferin nur unzureichend wahrgenommen habe und zu einem Drogenscreening ohne Angabe von Gründen nicht erschienen sei.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen in den Fällen 1 bis 3 geständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 4 hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

 

Montag, den 24.02.2025, 11:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 17970/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte, der aus Anlass einer anderen Verurteilung unter Führungsaufsicht stehe, soll entgegen einer ihm im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung Mitte Dezember 2023 illegale Betäubungsmittel in Form von Opiaten konsumiert haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 25.02.2025, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1023 Js 2508/24 jug

Der am 03.02.2025 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 05.03.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 26.02.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1023 Js 11775/24

Der am 11.02.2025 begonnene Prozess wegen Diebstahls mit Waffen u.a. wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, den 26.02.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1042 Js 18634/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 49 Jahre alten, wegen Betäubungsmitteldelikten vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 in Idar-Oberstein 4,49 Gramm Amphetamin in seiner Hosentasche verwahrt haben. Das Amphetamin sei im Rahmen einer Personendurchsuchung durch die Polizei aufgefunden worden.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Mittwoch, den 26.02.2025, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1044 Js 12769/22

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 52 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Herrstein wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte habe Mitte August 2022 eine verbale Auseinandersetzung mit seinem Nachbarn in Herrstein gehabt. Im Rahmen der Auseinandersetzung soll der Angeklagte seinen Nachbarn am Hals gepackt haben, ihm mit voller Wucht auf den rechten Fuß getreten und mit dem Kopf gegen eine Hauswand gestoßen haben. Der Nachbar des Angeklagten habe hierdurch eine Trümmerfraktur des rechten Mittelfußes, eine blutende Verletzung an der Stirn sowie einen Riss am linken Ohrläppchen erlitten.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 20.03.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 26.02.2025, 14:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1024 Js 4516/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 29 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Frankenthal in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bremerhaven, einem 27 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bremen sowie einem 23 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bremen jeweils unter anderem vor, gemeinschaftlich handelnd im Zeitraum von November 2023 bis Anfang April 2024 in 15 tateinheitlichen Fällen einen gewerbsmäßigen Bandenbetrug begangen zu haben, wobei es in vier Fällen beim Versuch geblieben sei.

Spätestens im Laufes des Jahres 2023 soll sich eine Gruppierung um die drei Angeklagten zusammengeschlossen haben, um gemeinsam durch den unbefugten Zugriff auf fremde Konten Transaktionen mit dem Ziel der eigenen Vermögensvermehrung vorzunehmen. Die Gruppierung habe eine Art Geschäftsmodell entwickelt, welches im Kern darauf ausgerichtet gewesen sei, in einem ersten Schritt die Onlinebanking-Zugangsdaten von deutschen Bankkunden durch den Ankauf aus illegalen Quellen oder durch Täuschung zu erlangen und in einem zweiten Schritt die betroffenen Bankkunden unter Vorspiegelung, ein Mitarbeiter ihrer Bank zu sein, telefonisch zur Freigabe von Transaktionen zu bewegen. Im Rahmen dieser Gruppierung, die arbeitsteilig durch mehrere Mitglieder agiert habe, sollen der 29 Jahre alte Angeklagte und der 23 Jahre alte Angeklagte unter anderem Datensätze aus Internetquellen von Bankkunden beschafft haben. Der 29 Jahre alte Angeklagte habe ferner die technischen Voraussetzungen für getarnte Anrufe bei den Kunden durch den Bezug von Call-ID-Spoofingsoftware geschaffen, welche der 23 Jahre alte Angeklagte sodann verwaltet und bedient haben soll. Der 23 Jahre alte Angeklagte sei zudem für die telefonische Kontaktaufnahme zu den Bankkunden verantwortlich gewesen. Der 27 Jahre alte Angeklagte soll in Bremen über einen Mittelsmann eine Wohnung angemietet haben, welche als Betriebstätte für die Aktivitäten der Organisation gedient habe. Auch soll er unter anderem mehrere Mobiltelefone zur Durchführung der Anrufe beschafft haben. 

Fortsetzungstermine sind auf den 19.03.2025, 01.04.2025, 23.04.2025, 06.05.2025, 23.05.2025, 06.06.2025, 17.06.2025, 24.06.2025 und den 30.06.2025 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 27.02.2025, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1044 Js 10717/24

Der am 17.02.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 17.03.2025, 20.03.2025 und den 21.03.2025 bestimmt worden.

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