Terminsvorschau 16. Kalenderwoche

2 (große) Strafkammer:<?xml:namespace prefix = o /><o:p></o:p>

17. April 2007, 09:00 Uhr Vergewaltigung<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

Angeklagt ist ein heute 44jähriger Staatenloser, der in Libanon geboren ist. Mit ihrer Anklage vom 16.11.1992 wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, im Herbst 1990 in Idar-Oberstein eine damals 14jährige vergewaltigt zu haben. Er habe sie in sein Auto gezerrt und dort gewaltsam den Beischlaf mit ihr ausgeführt.<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

In dieser Sache sollte bereits am 06. Juli 1993 um 09:00 Uhr eine Hauptverhandlung stattfinden. Diese Verhandlung musste ausgesetzt werden, da der damalige Verteidiger durch Telefaxschreiben um 08:39 Uhr „wegen nicht Erfüllung des Honoraranspruchs“ das Mandat niedergelegt hatte. Dem Verteidiger wurden daraufhin die durch sein Verhalten entstandenen Kosten auferlegt; neuer Termin sollte am 16.11.1993 stattfinden. Zu diesem Termin erschien allerdings dann der Angeklagte nicht, ebenso wenig zu einem weiteren für den 10. Februar 1994 angesetzten Termin. Daraufhin erging Haftbefehl vom 10. Februar 1994.<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

Am 14.12.2006 reiste der Angeklagte, der zwischenzeitlich eine Deutsche geheiratet hat, aus dem Libanon nach Deutschland ein und wurde noch an diesem Tag festgenommen. Allerdings hat die Kammer am gleichen Tag den Haftbefehl vom 10.02.1994 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat sich zur Sache bisher nicht geäußert. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Sachverständige geladen.<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

7. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

16. April 200709:00 Uhr       falsche Versicherung an Eides statt<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

Angeklagt ist ein vielfach vorbestrafter 66jähriger Mann aus Bad Kreuznach. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat ihn durch Urteil vom 30. Januar 2007 wegen falscher Versicherung an Eides statt mit einer Geldstrafe belegt, da er in einer eidesstattlichen Versicherung vom 29.03.2004 verschwiegen habe, dass ein Pferd im Wert von 8.000,00 Euro zu seinem Vermögen gehöre.<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

Der Angeklagte, der behauptet, das Pferd schon vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verkauft zu haben, hat Berufung eingelegt.<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

16. April 200710:30 Uhr       Verstoß gegen BtMG<o:p></o:p>

 

Teilen

Zurück