Terminsvorschau 17. Kalenderwoche

2 (große) Strafkammer:<?xml:namespace prefix = o /><o:p></o:p>

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24. April 2007 09:00 Uhr versuchter schwerer Raub<o:p></o:p>

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Angeklagt ist ein 43jähriger Mann aus dem Raum Kaiserslautern. Er ist geringfügig vorbestraft.

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Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 27. Februar 2006 einen Einkaufsmarkt in Meisenheim betreten und dem Marktleiter eine Pistole gezeigt zu haben. Er habe ihn dabei aufgefordert, den Tresor aufzumachen. Anschließend habe er mit einem Schlagstock auf die Knie des Marktleiters eingeschlagen, woraufhin dieser jedoch laut geschrieen habe. Der Angeklagte sei daraufhin ohne Beute geflüchtet.

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Der Angeklagte hat sich zur Tat nicht eingelassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er durch die Beweisaufnahme überführt werde, insbesondere durch die Aussage des Marktleiters, der anlässlich einer Wahllichtbildvorlage den Angeklagten als Täter wieder erkannt habe. Außerdem seien am Tatort DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt worden.

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Die Kammer hat neun Zeugen geladen.

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5. (kleine) Strafkammer (Jugendkammer):<o:p></o:p>

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26. April 2007,         09:00 Uhr     Betrug<o:p></o:p>

                                   10:00 Uhr     schwerer Diebstahl<o:p></o:p>

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7. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>

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23. April 2007,         09:00 Uhr     Betrug<o:p></o:p>

                                   13:00 Uhr     Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (Fortsetzung vom 02.April 2007)<o:p></o:p>

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6. (kleine) Strafkammer (Weinstrafkammer):<o:p></o:p>

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25. April 2007,         09:00 Uhr Verstoß gegen das Weingesetz<o:p></o:p>

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Angeklagt ist ein 53jähriger Winzer aus dem Großraum Bad Kreuznach. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat ihn durch Urteil vom 23.10.2006 zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt, da er 537,5 Liter verkehrsunfähigen Wein für mindestens 1.360,00 Euro verkauft habe. Es seien Weinfehler vorhanden gewesen. Außerdem sei Wein irreführend ausgestattet gewesen.

Wegen Hygienemängel und unzureichender Eintragungen im Herbstbuch (Bleistifteintragungen) hat das Amtsgericht weiterhin Geldbußen in Höhe von 400 bzw. 600 Euro verhängt.

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Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Er bestreitet die Weinfehler und die Hygienemängel und macht geltend, auch andere Winzer fertigten Eintragungen im Herbstbuch mit Bleistift.

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Die Kammer hat einen Zeugen (Weinkontrolleur) geladen.<o:p></o:p>

 

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