2. (große) Strafkammer:<?xml:namespace prefix = o /><o:p></o:p>
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03. Juli 2007, 9.00 Uhr sexuelle Nötigung.<o:p></o:p>
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Angeklagt ist ein 58jähriger nicht vorbestrafter Mann. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 01.01.2006 gegen 0.30 Uhr eine damals 15jährige zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Die Jugendliche sei zusammen mit ihrer Freundin durch ein Dorf im Hunsrück gezogen und dabei auf den Angeklagten und dessen 48jährigen Freund getroffen. Die beiden Mädchen hätten sich zu den beiden Männern begeben, um mit ihnen Alkohol zu trinken. Der Angeklagte habe dabei die 15jährige unter einem Vorwand in das Badezimmer gelockt, die Tür geschlossen und sich an ihr vergangen. Das Mädchen habe sich jedoch losreißen können und das Badezimmer verlassen. Anschließend habe sie mit ihrer Freundin das Anwesen verlassen.
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Der Angeklagte bestreitet die Tat und behauptet, es sei lediglich zu Alkoholkonsum gekommen. Die Kammer hat 10 Zeugen und einen Sachverständigen (zur Frage der Alkoholisierung) geladen.
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Samstag 07. Juli 2007, 11.00 Uhr gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.<o:p></o:p>
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Angeklagt sind 3 Männer im Alter von 27, 23 und ebenfalls 23 Jahren. Sie befinden sich seit Anfang Januar 2007 in der vorliegenden Sache in Untersuchungshaft.
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Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last, in insgesamt 80 Fällen mit Heroin Handel getrieben zu haben. Der 27jährige habe in 75 Fällen einer Zeugin jeweils 5 g Heroin verkauft. In 5 Fällen hätten die drei außerdem Heroin aus Belgien bzw. den Niederlanden nach Deutschland einschmuggeln lassen, wobei in einem Fall einer der beiden 23jährigen selbst aktiv gewesen sei. Insgesamt habe es sich um eine Menge von 3 ½ kg Heroin gehandelt, das in Deutschland überwiegend mit Gewinn weiterverkauft worden sei.
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Die 3 Angeklagten sind nicht vorbestraft. Sie haben sich bisher zur Sache nicht eingelassen. Im Hinblick auf die zu erwartende umfangreiche Beweisaufnahme sind Fortsetzungstermin bestimmt auf 09., 12. und 30.07.2007 sowie 01. und 03.08.2007 jeweils 9.00 Uhr.
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3. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>
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03.07.2007, 9.00 Uhr Betrug<o:p></o:p>
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Der 62jährige Angeklagte ist vom Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich Betrug unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten und zusätzlich wegen Betrugs in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hatte er von einer Bekannten 60.000 DM zu Anlage in Luxemburg erhalten, dieses Geld jedoch veruntreut. Zur Verschleierung dieser Umstände habe er Bescheinigungen der Luxemburger Bank gefälscht. Des weiteren habe er im Juli 2004 einen Betrag von 8.000 EUR, der ebenfalls zu Anlage auf einem Konto in Luxemburg von der Zeugin ihm anvertraut worden sei, für eigene Zwecke verwandt und ebenfalls eine gefälschte Bescheinigung der Luxemburger Bank erstellt. Außerdem habe er der Zeugin zunächst 6.000 und später weitere 2.000 EUR als eigenes Darlehen abgeschwindelt und dabei verschwiegen, dass er zur Rückzahlung überhaupt nicht in der Lage sei. <o:p></o:p>
Das einbezogene Urteil datiert vom 08.07.2004. Damals war der Angeklagte wegen Untreue in 46 Fällen in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden. Nach den Feststellungen hatte er als Testamentsvollstrecker mehr als 150.000 DM veruntreut.<o:p></o:p>
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Der Angeklagte hat behauptet, zur Rückzahlung der darlehensweise empfangenen Beträge in der Lage gewesen zu sein und im Übrigen die Taten eingeräumt. Mit seiner Berufung strebt er die Verhängung einer Bewährungsstrafe an.
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7. (kleine) Strafkammer<o:p></o:p>
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02. Juli 2007, 9.00 Uhr Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz<o:p></o:p>
9.30 Uhr Anstiftung zur Bestechung<o:p></o:p>
11.30 Uhr Freiheitsberaubung<o:p></o:p>
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05. Juli 2007 9.00 Uhr Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz<o:p></o:p>
10.30 Uhr Trunkenheit im Verkehr<o:p></o:p>
14.00 Uhr Diebstahl<o:p></o:p>
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