Terminsvorschau 32. Kalenderwoche

2. (große) Strafkammer:<?xml:namespace prefix = o /><o:p></o:p>

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07. August 2007 09:00 Uhr         räuberische Erpressung<o:p></o:p>

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Angeklagt ist ein 24-jähriger Mann aus dem Raum Kirn, der sich in dieser Sache seit 10. Mai 2007 in Untersuchungshaft befindet.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 08. Mai 2007 in Bad Münster a.St.-Ebernburg die dortige Filiale der Volksbank Nahetal in der Berliner Straße überfallen zu haben. Unter Vorhalt einer Schreckschusspistole habe er eine Sporttasche in den Schalter der Bank gereicht und die Bankangestellte aufgefordert, diese mit Geld zu füllen. Dies habe sie dann auch getan, woraufhin der Angeklagte mit der mit einem größeren Geldbetrag gefüllten Sporttasche die Bank wieder verlassen habe.

Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Zuletzt wurde er Anfang Januar 2007 nach Verbüßung einer 5-jährigen Jugendstrafe wegen schweren Raubes aus der Haft entlassen.

Bisher hat sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein Geständnis ist jedoch für die Hauptverhandlung angekündigt worden. Im Hinblick darauf hat die Kammer keine Zeugen geladen.

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07. August 2007 14:00 Uhr         sexueller Missbrauch eines Kindes<o:p></o:p>

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Angeklagt ist ein 36-jähriger Mann aus dem Hunsrück. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, in den Jahren 1994 bis 1996 in Sohren und Kirchberg sexuelle Handlungen an einer damals 12- bzw. 13-Jährigen vorgenommen zu haben. Das Kind habe jeweils als Babysitterin auf das Kleinkind des Angeklagten aufgepasst. Bei diesen Gelegenheiten sei es 15 Mal zu Übergriffen des Angeklagten gekommen.

Der Angeklagte bestreitet die Taten. Die Kammer hat 7 Zeugen geladen.

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3. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>

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07. August 2007 09:00 Uhr         räuberischer Diebstahl<o:p></o:p>

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7. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>

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06. August 2007 09:00 Uhr         Besitz kinderpornographischer Schriften<o:p></o:p>

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Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den Angeklagten durch Urteil vom 24.04.2007 wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,-- Euro verurteilt. Nach seinen Feststellungen hatte er auf zwei Computern insgesamt 34 kinderpornographische Bilddateien gespeichert. Gegen dieses Urteil hat der – geständige – Angeklagte Berufung eingelegt, mit der er die Verhängung einer geringeren Strafe anstrebt.

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09. August 2007 <o:p></o:p>

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09:00 Uhr     Betrug<o:p></o:p>

11:00 Uhr Diebstahl<o:p></o:p>

 

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