Terminsvorschau 41. Kalenderwoche

2. (große) Strafkammer:<?xml:namespace prefix = o /><o:p></o:p>

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09. Oktober 2007, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermin 11.10.2007, 09:00 Uhr:<o:p></o:p>

Vergewaltigung<o:p></o:p>

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Angeklagt ist ein 32-jährige Mann aus dem Raum Bad Sobernheim. Er ist wegen eines Körperverletzungsdelikts vorbestraft.

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Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, Mitte Juli 2006 in Bad Sobernheim eine damals 29-jährige Frau vergewaltigt zu haben.

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Die Frau und deren Ehemann hätten bei dem Angeklagten nach einer Hochzeitsfeier übernachten wollen. Die Frau und der Angeklagte seien bereits vorgegangen. Dabei sei es zu den Übergriffen gekommen.

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In dieser Sache fanden Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht bereits am 08. und am 10. Mai 2007 statt. Die Kammer hat seinerzeit ein Glaubwürdigkeitsgutachten für erforderlich gehalten und deshalb die Hauptverhandlung ausgesetzt.

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Zu den nunmehr anstehenden Terminen sind 13 Zeugen und zwei Sachverständige (ein Rechtsmediziner und eine Glaubwürdigkeitsgutachterin) geladen.

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09. Oktober 2007, 13:00 Uhr, Fortsetzungen 12., 22., 25. und 29. Oktober sowie 02. November 2007 jeweils 09:00 Uhr: Diebstahl

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Angeklagt sind drei Männer im Alter von 23, 24 und 36 Jahren. Alle drei wohnen in Nordrhein-Westfalen und sind wegen Betruges vorbestraft. Die beiden Erstgenannten befinden sich in dieser Sache seit 11. April 2007 in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last, Ende 2006 und Anfang 2007 Trickdiebstähle bei älteren Menschen begangen zu haben. Sie hätten sich als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgegeben und sich unter dem Vorwand, den Wasserdruck prüfen zu müssen, Zugang zu den Wohnungen verschafft. Dort seien die Wohnungsinhaber von einem Angeklagten abgelenkt worden. während der bzw. die anderen Geld, EC-Karten und Schmuck entwendet hätten. Zunächst seien nur die beiden 23 und 24-jährigen aktiv gewesen. Der 36-jährige habe sich ihnen aber später angeschlossen. Insgesamt sei es so zu 18 Diebestaten gekommen, wobei die Angeklagten mittels der entwendeten EC-Karten teilweise auch noch Geld von den Konten der Geschädigten abgehoben hätten. Die Taten seien in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg begangen worden. Da Tatort hinsichtlich einer Tat Idar-Oberstein ist, ergibt sich die Zuständigkeit des Landgerichts Bad Kreuznach für alle Taten.

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Die beiden 23 und 24-jährigen haben einen Teil der ihnen vorgeworfenen Taten gestanden; der 36-jährige hat jede Tatbeteiligung abgestritten.

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Derzeit ist offen, ob und in welchem Umfang die jeweiligen Wohnungsinhaber vor dem Landgericht Bad Kreuznach als Zeugen aussagen müssen. Denkbar wäre auch eine Vernehmung der Wohnungsinhaber an ihren jeweiligen Wohnorten, da sie betagt und teilweise auch gebrechlich sind.

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7. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>

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08. Oktober 2007, 09:00 Uhr Diebstahl<o:p></o:p>

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-jährigen Angeklagten aus Bad Sobernheim vor, im Sommer 2005 mehrfach unberechtigt Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz entnommen zu haben, um den von ihm betriebenen Golfplatz zu bewässern. Dabei sei ein Standrohr ohne Wasserzähler benutzt worden.

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Nach umfangreicher Beweisaufnahme hat die Strafrichterin des Amtsgerichts Bad Sobernheim den Angeklagten durch Urteil vom 02. April 2007 freigesprochen und zur Begründung ausgeführt, es seien seinerzeit Ermittlungsfehler vorgekommen, die einen Tatnachweis heute nicht mehr ermögliche. Insbesondere sei nach Entdecken eines illegalen Standrohrs nicht verfolgt worden, wohin der angeschlossene Wasserschlauch führe. Da zudem auch eine andere Person ein Motiv für einen Wasserdiebstahl gehabt habe, sei der Angeklagte freizusprechen.

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Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die nach wie vor eine Verurteilung anstrebt. Die Berufungskammer hat 8 Zeugen geladen.

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