2. (große) Strafkammer:<?xml:namespace prefix = o /><o:p></o:p>
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23. Oktober 2007, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine 08. und 12.11.2007 jeweils 09:00 Uhr:<o:p></o:p>
räuberische Erpressung<o:p></o:p>
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Angeklagt ist ein 24-jähriger Mann aus dem Raum Kirn. Er befindet sich in dieser Sache seit 10. Mai 2007 in Untersuchungshaft. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Zuletzt wurde er Anfang Januar 2007 nach Verbüßung einer 5-jährigen Jugendstrafe wegen schweren Raubes aus der Haft entlassen.
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Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 08. Mai 2007 in Bad Münster a.St.-Ebernburg die dortige Filiale der Volksbank Nahetal in der Berliner Straße überfallen zu haben. Unter Vorhalt einer Schreckschusspistole habe er eine Sporttasche in den Schalter der Bank gereicht und die Bankangestellte aufgefordert, diese mit Geld zu füllen. Dies habe sie dann auch getan, woraufhin der Angeklagte mit der mit einem größeren Geldbetrag gefüllten Tasche die Bank wieder verlassen habe.
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In dieser Sache war bereits auf den 07. August 2007 Termin bestimmt worden, nachdem der Angeklagte über seinen damaligen Verteidiger ein Geständnis angekündigt hatte. Der Angeklagte verfolgt nunmehr eine andere Verteidigungsstrategie, sodass die Kammer 19 Zeugen geladen hat.
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3. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>
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23. Oktober 2007<o:p></o:p>
09:00 Uhr schwerer Diebstahl<o:p></o:p>
10:30 Uhr schwerer Diebstahl<o:p></o:p>
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5. (kleine) Strafkammer (Jugendkammer):<o:p></o:p>
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25. Oktober 2007, 09:00 Uhr Verstoß gegen das BtmG (Berufungssache)<o:p></o:p>
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7. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>
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22. Oktober 2007, 09:00 Uhr Unterlassene Hilfeleistung<o:p></o:p>
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Angeklagt ist ein 41-jähriger Arzt aus dem Raum Kastellaun, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Februar 2006 einem Schwerkranken keinen Krankenbesuch abgestattet und ihn nicht in das Krankenhaus eingewiesen zu haben, woraufhin der Patient verstorben sei.
Das Amtsgericht Simmern hat den Angeklagten durch Urteil vom 24.04.2007 vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen und zur Begründung ausgeführt, in Anbetracht der starken Frequentierung der Arztpraxis am fraglichen Tag habe er keinen Hausbesuch durchführen können, da er sonst seine übrigen Patienten habe vernachlässigen müssen.
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Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die nach wie vor eine Verurteilung des Angeklagten anstrebt.
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Die Kammer hat zwei Zeugen und eine Sachverständige geladen.