Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 24. Kalenderwoche
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09.06. 9.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 39 Jahre alte vorbestrafte Angeklagte, getrennt lebend, zwei Kinder, arbeitslos, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, weil er am 27. Mai 2007 in Bad Kreuznach ein Kraftfahrzeug geführt habe, ohne über die notwendige Fahrerlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte leugnet die Tat.
11.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der vorbestrafte 33 Jahre alte, geständige Angeklagte aus der Kreisstadt A. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am 14.02.07 in Bad Kreuznach und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gasamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten , deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
10.06. 9.00 Uhr BtmG
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde die 51 Jahre alte, getrennt lebende, arbeitslose, vorbestrafte Angeklagte wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt und ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, weil sie, die seit zwanzig Jahren selbst Drogen konsumiert, damit in über 90 Fällen auch Handel getrieben habe.
10.30 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurden die beiden vorbestraften Angeklagten, die Lebensgefährten sind, wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Sie gestanden, währen jeweils laufender Bewährungszeiten einem arbeitslosen Drogenabhängigen ihren Computer zur Verfügung gestellt zu haben, mit dem dieser ständig unter falschen Namen Waren bei Versandhäusern bestellt habe, die sie teilweise selbst in Kenntnis der Umstände entgegengenommen hätten.
12.06. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 34 Jahre alte, ledige, arbeitslose, vorbestrafte Angeklagte, Vater von zwei Kindern, wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 22.04.07 während einer laufenden Bewährung trotz erheblicher Alkoholisierung im Hunsrück ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt habe. Statt auf das Anhaltesignal eines Polizeibeamten zu reagieren, sei er auf diesen losgefahren, so daß sich dieser in Sicherheit bringen musste. Der Angeklagte leugnet die Tat.
Die neue Anschrift für die elektronische Kommunikation lautet "<?xml:namespace prefix = st1 ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags" /><personname>khlpresse</personname>@ko.mjv.rlp.de".