Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 32. Kalenderwoche
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4.8. 15.00 Uhr Fortsetzungssache
5.8. 9.00 Uhr Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden ledigen, ungelernten, vorbestraften und in Untersuchungshaft befindlichen deutschen Angeklagten, die 1981 und 1984 in Kasachstan geboren wurden, vor, in Bad Kreuznach in der Zeit vom 25.01. bis 17.03.08 bei 32 geparkten Fahrzeugen die Scheiben eingeschlagen zu haben, um in den Fahrzeugen befindliche Wertgegenstände zu stehlen, diese zu verkaufen und so ihre Drogensucht zu finanzieren. Dem jüngeren Angeklagten legt sie darüber hinaus zur Last, am 10.03.08 eine Geldbörse gestohlen und anschließend die darin befindliche ec-Karte zu mehreren Abhebungen am Geldautomaten genutzt zu haben, des weiteren, während einer Party aus der verschlossenen Schrankwand im Büro der Eltern des Gastgebers zwei Schecks und Bargeld in Höhe von 13.000,- gestohlen zu haben,
5.8. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 49 Jahre alte, ledige, vorbestrafte Angeklagte wegen Einbruchsdiebstahls in zwei Fällen, in eine Kirner Arztpraxis und in die Hauptschule Kirn, unter Einbeziehung mehrerer Vorstrafen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.