Terminsvorschau für die 33. Kalenderwoche

2. (große) Strafkammer:<?xml:namespace prefix = o /><o:p></o:p>

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15. August 2007, 09:00 Uhr        Raub<o:p></o:p>

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Angeklagt ist ein 58-jähriger Mann aus dem Raum Simmern. Er befindet sich in dieser Sache seit 31. März 2007 in Untersuchungshaft. Er ist geringfügig anderweitig vorbestraft.

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Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 23. März 2007 gegen 14:00 Uhr in Argenthal die dortige Zweigstelle der Volksbank Hunsrück überfallen zu haben. Er habe einen ungeladenen Schreckschussrevolver auf die Bankangestellte gerichtet und Herausgabe von Geld verlangt. Erbeutet habe er einen vierstelligen Betrag. Seine Forderung nach mehr Geld sei unter Hinweis auf das Zeitschloss des Tresors abgelehnt worden, woraufhin er die Bank verlassen habe.

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Die Polizei war auf die Spur des Angeklagten gekommen, nach dem in der örtlichen Presse ein Bild der Überwachungskamera veröffentlicht worden war und daraufhin eine Anruferin einen Hinweis auf den Angeklagten gegeben hatte. Der Angeklagte ist geständig. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

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3. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>

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14. August 2007<o:p></o:p>

09:00 Uhr                 Meineid<o:p></o:p>

10:30 Uhr                 Diebstahl in besonders schweren Fall<o:p></o:p>

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7. (kleine) Strafkammer:<o:p></o:p>

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13. August 2007, 09:00 Uhr        gefährliche Körperverletzung u.a.<o:p></o:p>

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Der 27-jährige Angeklagte aus Idar-Oberstein ist vom Amtsgericht Idar-Oberstein wegen vorsätzlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes sowie wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat er im März und im mai 2006 jeweils unbeteiligte Passanten in der Fußgängerzone in Idar-Oberstein mit Faustschlägen verletzt. Dabei hat er in einem Fall auch noch auf das am Boden liegende Opfer getreten. Im anderen Fall ist er zusätzlich im Besitz einer Gastpistole gewesen ist.

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Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. sie wendet sich insbesondere gegen die erfolgte Strafaussetzung zur Bewährung und weist darauf hin, dass der Angeklagte mehrfach einschlägig vorbestraft und am 13.01.20076 erst aus Strafhaft entlassen worden ist.<o:p></o:p>

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13. August 2007, 10:45 Uhr        Verstoß gegen das BtmG<o:p></o:p>

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16. August 2007<o:p></o:p>

09:00 Uhr     Verstoß gegen das BtmG<o:p></o:p>

11:00 Uhr     Verstoß gegen das BtmG<o:p></o:p>

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