Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 36. Kalenderwoche
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01.09. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 44 Jahre alte deutsche, getrennt lebende Angeklagte aus dem Glantal wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 10,- verurteilt, weil er als Mitarbeiter einer Versicherung die Unterschrift einer Kundin und ihres Arbeitgebers unter einem Vertrag gefälscht habe.
02.09. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 41 Jahre alte deutsche, ledige, vorbestrafte Angeklagte aus München, Autohändler, wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er sich im Jahr 2006 einem Bad Kreuznacher Geschäftsmann gegenüber als Mitarbeiter einer in Israel ansässigen Geschäftsbank ausgegeben und einen hohen Kredit in Aussicht gestellt habe, wofür dieser an den Angeklagten sukzessiv über 30.000,- gezahlt habe.
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02.09.. 11.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 46 Jahre alte, geschiedene, gelernter Kfz-Meister, überschuldete und vorbestrafte Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung u.a. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er, obwohl ihm der Führerschein entzogen worden war, im Hunsrück die B 50 unter Alkoholeinfluß stehend mit einem PKW befuhr und bei einem waghalsigen Überholmanöver mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß, dessen Insassen so schwer verletzt wurden, daß zwei von ihnen starben.