Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 1. Kalenderwoche
04.01. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 66 Jahre alte, geschiedene, vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein von dem Strafrichter des Amtsgerichts Idar-Oberstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je € 30,- verurteilt.
Der Angeklagte bestreitet die Tat.
05.01. 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem 48 Jahre alten, geschiedenen, nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein zur Last, am 13.01.09 bei einem 8 Jahre alten Mädchen Oralverkehr ausgeführt zu haben.
(Dieser Sachverhalt ist der Anlaß für die Tat, wegen der der Kindesvater am 29. Dezember 09 u.a. wegen versuchten Totschlags zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.)
05.01. 13.30 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, zur Last, vom November 2008 bis Juli 2009 gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und in 26 Fällen seine unter 18 Jahre alte Freundin habe mitkonsumieren gelassen zu haben. Des Weiteren werden ihm vier Einbruchsdiebstähle vorgeworfen.
07.01. 9.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 22 Jahre alte Angeklagte aus Kirn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Gegen die Strafaussetzung richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft.