Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 10. Kalenderwoche
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03.03. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde die 61 jährige vorbestrafte und hoch verschuldete Angeklagte aus Wiesbaden, die seit August 2001 in einem Bad Kreuznacher Mietshaus lebte, wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der ersten Instanz soll sie in fünf Fällen durch die Vorspiegelung abenteuerlicher Geschichten eine andere Mieterin dazu gebracht haben, sich selbst mehrere tausend Euro bei Verwandten zu leihen und es ihr zu geben. Unter anderem habe sie erzählt, ein reicher Onkel wolle Geld an Leute verschenken, die selbst schon Geld vorweisen könnten, weshalb sie, die Angeklagte, für die Zeugin erhebliche Barbeträge an den Onkel weiterleite, der sie nach einem Monat in doppelter Höhe zurückgeben würde.
Insgesamt habe die Angeklagte so 90.900,- erhalten.
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03.03. 9.00 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft legt dem 36 Jahre alten ledigen, vorbestraften, arbeitslosen und psychisch kranken Angeklagten zur Last, am 23.08.07 einen dreizehnjährigen Jungen zu Boden geworfen und anschließend mehrmals getreten zu haben. Auch am 28.03.06 soll der Angeklagte auf einen am Boden liegenden Menschen eingetreten haben.
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