Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 11. Kalenderwoche
<?xml:namespace prefix = o />
09.03. 9.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 26 Jahre alte vorbestrafte, ledige, arbeitslose, ungelernte und geständige Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er zur Finanzierung seiner Drogensucht aus Drogerien in der Fußgängerzone in Bad Kreuznach elf Diebstähle begangen habe.
09.03. 10.30 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 47 Jahre alte, verheiratete, nicht vorbestrafte Angeklagte wegen Betruges durch den Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt, weil er gegenüber den Sozialbehörden bei der Beantragung von Sozialleistungen verschiedene Bankguthaben verschwiegen habe.
10.03. 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem 47 Jahre alten, verheirateten, wegen Straßenverkehrsdelikten vorbestraften arbeitslosen Angeklagten aus Bad Kreuznach zur Last, im Juni und im Winter 2003 in sexuell motivierter Absicht seine damals 11 bzw. 12 Jahre alte Nichte gestreichelt zu haben. Im Sommer 2007 soll er deren fünf Jahre jüngere Schwester ebenso berührt haben. Am 17.11.07 soll er weitere körperliche Kontakte zu dieser versucht haben.
10.03. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der Angeklagte vom Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Nach den Feststellungen soll 28 Jahre alte Angeklagte, ledig, vorbestraft, drogenabhängig, aus geparkten Kraftfahrzeugen in Bad Kreuznach und Bad Sobernheim in vier Fällen Gegenstände gestohlen haben.
12.03.09 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 40 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, wegen Nötigung und wegen Körperverletzung durch den Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
13.03. 9.00 Uhr Fortsetzungstermin
in dem am 4.2.09 begonnenen Verfahren. Ein weiterer Fortsetzungstermin ist für den 30.03.09 um 9.00 Uhr vorgesehen.