Terminvorschau für die 12. Kalenderwoche

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach

in der 12. Kalenderwoche

 

22.03. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurde die 31 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte von dem Amtsgericht Bad Kreuznach wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie  am 26. April 2009 in Bad Kreuznach eine rote Verkehrsampel missachtet und bei der Einfahrt in die Kreuzung mit ihrem Pkw  mit einem anderen Pkw zusammengestoßen sei, dessen Fahrer hierdurch ein Schleudertrauma erlitten habe.

 

 

23.03.          9.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft legt dem 24 Jahre alten, möglicherweise psychisch kranken Angeklagten zur Last, in der Zeit vom Oktober 2008 bis August 2009 in 7 Fällen in Bad Kreuznach, , Mainz und Bingen grundlos Passanten geschlagen bzw. mit einem Messer bedroht zu haben.

Ein Fortsetzungstermin ist für den 8. April, 9.00 Uhr, vorgesehen.

 

 

 

23.03. 9.00 Uhr            Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der ungelernte, vorbestrafte Angeklagte aus dem Hunsrück von dem Schöffengericht des Amtsgerichts Simmern wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er in 280 Fällen mit Amphetamin, Cannabis und Haschisch gehandelt habe.

 

 

 

25.03.           9.00 Uhr  Berufungssache

Das AG Bad Kreuznach verurteilte den 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen des Diebstahls von Fleischwaren im Wert vom € 4,90 zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 

 

 

 

25.03. 10.30 Uhr Berufungssache

Das Amtsgericht Simmern verurteilte den 26 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, weil er am 8.10.09 im Besitz von 5,94 gr. Amphetamin gewesen sei.

 

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