Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 12. Kalenderwoche
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16.03. 9.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 27 Jahre alte vorbestrafte, ledige, arbeitslose, ungelernte Angeklagte durch den Strafrichter des Amtsgerichts Idar-Oberstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
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17.03. 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem sechzig Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten mit Migrationshintergrund zur Last, zwei Mädchen, die in seinem Handwerksbetrieb in Bad Kreuznach eine Ausbildung absolvieren wollten, zur Duldung sexueller Handlungen genötigt zu haben.
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17.03. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der verheiratete, vorbestrafte Angeklagte von dem Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er im Rahmen eines Devisengeschäftes mit der nordkoreanischen Währung in einem Schweizer Freilager aus Ärger über das bevorstehende Scheitern des Geschäftes einen Menschen geschlagen und getreten und von anderen die Herausgabe der Fahrzeugschlüssels und einen Schuldschein erfolgreich verlangt habe.
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Ein Fortsetzungstermin ist für den 20. März 2009, 9.00 Uhr bestimmt.
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18.03. 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem 58 Jahre alten, vorbestraften Rentner mit Migrationshintergrund, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, zur Last, am 11. November 2008 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (nach gemeinsamen, heftigen Alkoholkonsums) seinen Bruder mit einem Gürtel erdrosselt zu haben, ohne Mörder zu sein.