23.03. 9.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 45 Jahre alte vorbestrafte, ledige, selbständige Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Mit der Berufung strebt die Staatsanwaltschaft die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung an.
24.03. 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem 59 Jahre alten Angeklagten aus dem Hunsrück zur Last, sich im Februar 2007 an seiner damals vierjährigen Enkelin vergriffen zu haben.
<?xml:namespace prefix = o /><o:p> </o:p>
Ein Fortsetzungstermin ist für den 1. April, 9.00 Uhr vorgesehen.
24.03. 9.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 40 Jahre alte Angeklagte von dem Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Beleidigung seines Nachbarn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50,- verurteilt.
<o:p> </o:p>
27.03. 9.00 Uhr Berufungssache
Fortsetzung der am 12.03.09 begonnenen Hauptverhandlung
<o:p> </o:p>
<o:p> </o:p>