Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 18. Kalenderwoche
<?xml:namespace prefix = o />
27.04. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 24 Jahre vorbestrafte Angeklagte aus dem Hunsrück von dem Amtsgericht Simmern wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die 24 Jahre alte Mitangeklagte, seine Freundin, wurde wegen der Duldung der Fahrt zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide Angeklagte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
28.04. 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem 47 Jahre alten Angeklagten zur Last, in Bad Kreuznach in der Zeit vom 15.01. bis 16.01.08 in vier Fällen fremde Sachen, Altpapier und Mülltonnen, im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit beschädigt zu haben.