Terminvorschau für die 20. Kalenderwoche

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach

in der 20. Kalenderwoche

 

11.05. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurden die beiden 22 und 25 Jahre alten angeklagten Brüder, die beide vorbestraft und ledig sind, von dem Amtsgericht Bad Kreuznach wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil sie nach erheblichem Alkoholkonsum in der Nacht vom 26.01.08 in Bad Kreuznach ein am Bahndamm geparktes Auto stahlen und damit durch die Stadt fuhren, bis sie von der Fahrbahn abkamen, in einen Vorgarten fuhren und gegen ein Haus prallten.

 

 

11.05. 11.30 Uhr   Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der  27 Jahre alte, vorbestrafte, arbeitslose, ungelernte, ledige Angeklagte von dem Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis  zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 20.08.08 zum wiederholten Male ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein im öffentlichen Straßenverkehr einen Pkw gefahren sei.

 

 

12.05. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 38 Jahre alte, vorbestrafte, geschiedene, arbeitslose Angeklagte aus dem Nahetal vom Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 21.01.08 im Streit einem Mitbewohner, unter Alkoholeinfluß stehend, mit einem Baseballschläger auf die Beine geschlagen habe. Dadurch entstanden Prellungen. Am 3.3.08 habe er darüber hinaus eine Scheibe der Haustür zu seiner Mietwohnung eingeworfen, weil es ihm nicht gelang, diese zu öffnen.

 

 

 

15.05.1. 9.00 Uhr          

Die Staatsanwaltschaft legt dem 31 Jahre alten, nun getrennt lebenden, nicht beschäftigten Angeklagten aus dem Nahetal zur Last, am 12. März 2008 im Rahmen eines Streites mit seiner Ehefrau erst diese geschlagen und dann seine Schwiegermutter bedroht zu haben. Als diese sich dem Angeklagten widersetzte, habe dieser sie mit der Ankündigung, er bringe sie um, gewürgt, bis es seiner Ehefrau und seiner Schwägerin gelungen sei, ihn von ihrer Mutter zu trennen.

 

 

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