Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 23. Kalenderwoche
7.6. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 32 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Er soll in den frühen Stunden des Himmelfahrtstages 2009 in einer Auseinandersetzung um Bier einen Zeugen geschlagen und einen halbvollen Bierkasten nach ihm geworfen haben.
10.6. 9.00 Uhr Berufungssache
Das Amtsgericht Idar-Oberstein verurteilte den 26 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus dem Glantal wegen Beihilfe zum Diebstahl und wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zum einen soll er am 13.05.09 seiner Lebensgefährtin bei einem Diebstahl von Geräten der Unterhaltungselektronik geholfen haben. Zum anderen soll er, in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit, zwei Verträge über entgeltpflichtigen Fernsehprogrammempfang abgeschlossen haben, die er nicht habe bezahlen können.
10.06. 11.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 34 Jahre alte, vorbestrafte und unter Bewährung stehende Angeklagte von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Er soll drogenabhängig sein und am 27.11.09 Drogen besessen haben.
10. 06. 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legte den beiden ursprünglichen Angeklagten zur Last, im Jahr 2006 wissentlich gestohlene Kochtöpfe in 146 Fällen über das Internet verkauft zu haben.
Das Landgericht verurteilte beide ursprüngliche Angeklagte am 29.01.2008 zu Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Hinsichtlich eines Angeklagten, den das Landgericht wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt hatte, legte die Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob den Strafausspruch auf, weil der Angeklagte auch wegen versuchten oder vollendeten Betruges zu Lasten der Käufer zu verurteilen sei.
Die neue Hauptverhandlung wird daher hierzu Feststellungen treffen müssen.