Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 24. Kalenderwoche
14.6. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 74 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus einem Bad Kreuznacher Vorort von dem Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Bedrohung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je € 10,- verurteilt. Er soll in einem Altenwohnheim, in dem er zur Tatzeit wohnte, eine Altenpflegerin mit einem Messer bedroht und an einem anderen Tag einen Mitbewohner geschlagen haben.
14.6. 14.30 Uhr Berufungssache
Der Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach verurteilte den vorbestraften Angeklagten in erster Instanz wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er soll als Drogenabhängiger in sieben Fällen in Bad Kreuznacher Geschäften verschiedene Sache gestohlen haben, um sie zu verkaufen und mit dem Erlös seine Sucht zu finanzieren.
15.6. 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt der (nicht einschlägig) vorbestraften 37 Jahre alten Angeklagten zu 1 zur Last, im Mai 2006 ihre eigene zehnjährige, nackte Tochter vor laufender Videokamera unsittlich angefasst und anschließend den Film dem 50 Jahre alten, (nicht einschlägig) vorbestraften Angeklagten zu 2 gegeben zu haben, der ihn mit anderen kinder- und jugendpornografischen Abbildungen aufbewahrt habe.
Darüber hinaus soll sie von ihrer Tochter im Alter von zwölf Jahren über 70 Nacktbilder gefertigt haben.
17.06. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der vorbestrafte, unter laufender Bewährung stehende, 24 Jahre alte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls zweier Flaschen Cognac im Wert von € 70,- zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.