Terminvorschau für die 33. Kalenderwoche

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach

in der 33. Kalenderwoche

 

 

11.8.               9.00  Uhr                    Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 33 Jahre alte deutsche, geschiedene Angeklagte aus Rheinhessen, gelernter Landwirt und Winzer,  wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seiner 14 jährigen Tochter zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er ohne berechtigten Grund sein Arbeitsverhältnis gekündigt und sich so wissentlich leistungsunfähig gemacht habe.

 

 

11. 8.              11.00 Uhr                  Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 37 Jahre alte deutsche, ledige, vielfach vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach, gelernter Land- und Baumaschinenführer, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 29.01.08 in einem Lebensmittelmarkt in Bad Kreuznach ein Päckchen Zigaretten gestohlen habe.

 

12.8      9.00 Uhr                   Die Staatsanwaltschaft legt dem sechzig Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten mit Migrationshintergrund zur Last,  einem Mädchen, die in seinem Handwerksbetrieb in Bad Kreuznach eine Ausbildung absolvieren wollte, zur Duldung  sexueller Handlungen genötigt zu haben.

 

14.8.               9.00 Uhr                     Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 22 Jahre alte, ledige und kinderlose, ungelernte und vorbestrafte Angeklagte mit Migrationshintergrund, ledig, Deutscher, wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

 

14.8.               10.30 Uhr                  Berufungssache

Der zweiundzwanzigjährige, ledige, deutsche, ungelernte, vorbestrafte Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in der ersten Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, weil er am 10.10.07 einen anderen Bewohner des im Hunsrück gelegenen Hauses erheblich geschlagen habe, den er des Tabakdiebstahls verdächtigte. Danach habe er mit einem Knüppel auf ein anfahrendes Auto geschlagen, in dem sich sein Tatopfer befand.

 

14.8.               11.00 Uhr                  Berufungssache

In der ersten Instanz wurde die sechzig Jahre alte Angeklagte, Deutsche, vorbestraft, verheiratet, wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde,  verurteilt, weil sie bei Birkenfeld trotz eines vorausgegangenen gerichtlichen Verbotes  mehrere Hunde unter katastrophalen Umständen auf 20 qm gehalten habe.

 

 

 

 

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