Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 35. Kalenderwoche
30.08. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 35 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte am 28.12.09 seine frühere Freundin geschlagen und ihre Zimmertür eingetreten haben.
30.08. 11.00 Uhr Berufungssache
Der Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach verurteilte den 46 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus der Umgebung von Bad Kreuznach wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in acht Fällen unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und darüber hinaus wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in weiteren vier Fällen unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Vollstreckung beider Gesamtfreiheitsstrafen wurde zur Bewährung ausgesetzt, was die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung angreift.
2.9. 9.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurden die 22 und 23 Jahre alten, ledigen, arbeitslosen und vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vom Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil sie am 28.10.09 in der Innenstadt von Bad Kreuznach nach einem verbalen Streit, der bereits zu Schubsereien führte, einen hinzueilenden Zeugen geschlagen und getreten haben sollen, so daß dieser massive Prellungen und Unterblutungen erlitten habe.
2.9. 11.00 Uhr
Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 31 Jahre alte, arbeitslose und vorbestrafte Angeklagte von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Diebstahls zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.