Terminvorschau für die 35. und 36. Kalenderwoche

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach

in der 35. und 36. Kalenderwoche

 

 

27.08. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz  wurde der nunmehr 26 Jahre alte Angeklagte aus Rheinhessen  von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen Nötigung  zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je € 50,- verurteilt, weil er am 29. Mai 2008 auf der A 61 einen vor ihm fahrenden, Lastkraftwagen überholenden  Kraftfahrer zu einer Notbremsung genötigt haben soll, indem er diesen rechts überholte und dann knapp vor ihm wieder auf den linken Fahrstreifen wechselte.

 

31.08. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 23 Jahre alte, ledige, vorbestrafte Angeklagte, der Probleme mit Drogen hat, von dem Amtsgericht Bad Kreuznach  wegen mehrerer Diebstähle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Nach den amtsgerichtlichen Feststellungen soll der Angeklagte in verschiedenen Bad Kreuznacher Geschäften gestohlen haben.

 

01.09. 9.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft legt dem nicht vorbestraften, 23 Jahre alten, ledigen und erwerbslosen Angeklagten aus Sachsen, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, zur Last, kinderpornografische Bilder in seinem Computer besessen, viermal seine Lebensgefährtin geschlagen und  sie zweimal eingeschlossen zu haben, des weiteren, im Herbst 2007 gegen den Willen eines 13 Jahre alten Mädchens mit diesem den Beischlaf vollzogen und im ersten Quartal des Jahres 2009 mit einer anderen Dreizehnjährigen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

 

 

 

03.09. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz  wurde der nunmehr 28 Jahre alte ledige, arbeitslose und vorbestrafte Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Vollrausches von dem Amtsgericht  Bad Kreuznach  zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der alkoholisierte Angeklagte am 2.2.08 einen Jugendlichen geschlagen und getreten und am 5.7.08 seine Lebensgefährtin zweimal geschlagen haben, wobei er möglicherweise beim zweiten Mal alkoholbedingt nicht mehr zurechnungsfähig war.

 

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