Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 38. Kalenderwoche
15.09. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der nunmehr 55 Jahre alte, verheiratete Angeklagte aus dem Hunsrück von dem Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr freigesprochen, weil das Amtsgericht nicht feststellen konnte, daß der Angeklagte den Nebenkläger, der allein gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, von hinten angefahren hat. Soweit er diesen geschlagen und getreten hat, sei er durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Die beiden Landwirte streiten nach den amtsgerichtlichen Feststellungen seit Jahren über die Nutzung eines Dienstbarkeitswegs.
16.09. 9.00 Uhr
Fortsetzung der am 1. September 2009 begonnenen Sache
17.09. 10.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der nunmehr 32 Jahre alte ledige, arbeitslose und vorbestrafte Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Idar-Oberstein zu einer Geldstrafe verurteilt. Hiergegen richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft, die in der ersten Instanz die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe beantragt hatte.