Terminvorschau für die 4. Kalenderwoche

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach

in der 4. Kalenderwoche

 

25.01. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 39 Jahre alte, vorbestrafte, ledige und überschuldete Angeklagte von dem Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Diebstahls und Betruges zu einer  Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er Ende Januar 2009 in Stromberg lagernde Gerüstbauteile gestohlen und diese noch am gleichen Wochenende an einen nicht eingeweihten Käufer verkauft und geliefert habe, der sie umgehend im Internet zu verkaufen versuchte.

 

26.01.            9.00 Uhr

In dem gegen vier Angeklagte gerichteten Strafverfahren legt die Staatsanwaltschaft  allen gemeinsam zur Last, im März 2005 einen aus Wetzlar stammenden Kunden, der bei der 46 Jahre alten Angeklagten zu  4, die in Gensingen mit Motorrädern handelte, ein Motorrad bestellt und angezahlt habe, nun aber, nachdem er sich von dem Kaufvertrag habe lösen wollen eine Rückzahlung seiner Anzahlung erwartet habe, in den Gensinger Geschäftsräumen aufgelauert und dort zusammengeschlagen zu haben, damit er auf die Rückzahlung verzichte. Der Betrag der Anzahlung soll anschließend zwischen der Angeklagten zu 4 und dem Hunsrücker Motorradclub, dem die übrigen Angeklagten angehörten, geteilt worden sein.

Des weiteren soll der Angeklagte zu 1, 36 Jahre alt, ledig, vorbestraft, in Bad Kreuznach ein Motorrad im Wert von € 10.500,- im Auftrag des Angeklagten zu 2, 46 Jahre alt, geschieden, vorbestraft, der mit Motorrädern gehandelt habe, gestohlen und diesem gebracht haben, der es weiterverkauft habe.

Darüber hinaus soll der Angeklagte zu 2 in der Nacht vom 15. auf den 16. November 2008 bei zwei Gelegenheiten einen Zeugen geschlagen haben.

 

Ein Fortsetzungstermin ist für den 8. Februar 2010, 9.00 Uhr vorgesehen.

 

 

28.01. 10.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 27 Jahre alte, nicht vorbestrafte, ledige Angeklagte aus Offenbach vom Amtsgericht Simmern wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und deren unerlaubten Erwerbs zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je € 20,- verurteilt. Zum einen soll er im Rahmen der Veranstaltung  „Nature One“ mit Drogen gehandelt und zum anderen im März 2009  Drogen erworben haben.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt mit ihrem Rechtsmittel das Ziel, eine höhere Strafe zu erreichen, weil der Angeklagte nach ihrem Dafürhalten gewerblich gehandelt habe, so daß von der gesetzlichen Mindeststrafe, Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr im Regelfall, auszugehen sei.

 

 

 

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