Terminvorschau für die 40. Kalenderwoche

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach

in der 40. Kalenderwoche

 

4.10. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 28 Jahre alte, ledige, vorbestrafte  Angeklagte aus Bingen  von dem Amtsgericht  Bad Kreuznach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

 

 

4.10.          11.00 Uhr Berufungssache

Der 22 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus dem Hunsrück wurde von dem Strafrichter des Amtsgerichts Simmern wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

 

6.10. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurden die beiden 22 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus  Bad Kreuznach  von dem Jugendschöffengericht  des Amtsgerichts Bad Kreuznach  wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung  zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie sollen am 20. März 2009 mit Schlägen, zu denen auch ein Baseballschläger eingesetzt worden sein soll, versucht haben, den Geschädigten zur Zahlung seiner Schulden zu bewegen. Dieser wurde im Gesicht und an den Beinen verletzt.

 

7.10. 9.00 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 26 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach  von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Kreuznach  wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt und im übrigen von dem Vorwurf einer weiteren Körperverletzung freigesprochen.  Nach den amtsgerichtlichen Feststellungen soll er seine Frau zwei Mal geschlagen und einmal bedroht haben. Daß er auch seinen damals wenige Wochen alten Sohn geschlagen habe, konnte das Amtsgericht nicht feststellen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft, während der Angeklagte seine Verurteilung mit dem Rechtsmittel angreift.

 

 

7.10. 14.30 Uhr Berufungssache

In der ersten Instanz wurde der 24 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte von dem Strafrichter des Amtsgerichts Simmern wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 27. März und 17. April 2010 in Kastellaun im öffentlichen Straßenverkehr ein Auto gefahren sei, obwohl er nicht über die notwendige Fahrerlaubnis verfügt habe.

 

 

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