Terminvorschau für die 43. Kalenderwoche

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach

in der 43. Kalenderwoche

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20.10.             10.30  Uhr                 Berufungssache

In der ersten Instanz wurde die 32 jährige, vorbestrafte und drogenabhängige Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil sie, trotz Kenntnis ihres Drogenkonsums, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnahm.

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21.10.             9.00 Uhr                     Berufungssache

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in der Zeit vom 16.6.05 bis zum  4.7.07 bei Bad Sobernheim mehr als 400 cbm Wasser dem öffentlichen Netz unberechtigt entnommen und dadurch einen Schaden von über € 500,- verursacht zu haben, indem er zur Bewässerung seines Gastronomiebetriebes oder eines Golfplatzes durch einen ohne Wasseruhr ausgestatteten Hydranten Wasser gezapft habe. Sowohl das Amtsgericht als auch die  Strafkammer des Landgerichts haben den Angeklagten freigesprochen, da der Nachweis, daß es gerade der Angeklagte gewesen sei, der diese Vorgehensweise veranlasst habe, nicht geführt werden konnte. Nachdem das Oberlandesgericht das landgerichtliche Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben hat, ist über den Tatvorwurf erneut zu befinden.

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23.10.         9.00 Uhr

In der ersten Instanz wurden die beiden Angeklagten aus dem Glantal wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu Geldstrafen von 120 Tagessätzen zu je € 10,- verurteilt. Sie sollen zum Schein die Ehe eingegangen sein, um dem angeklagten Mann den legalen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der ersten Instanz haben die Angeklagten jedoch zu keinem Zeitpunkt gemeinsam gelebt oder gewirtschaftet. Vielmehr lebte die Angeklagte jedenfalls zeitweise mit einem anderen Mann zusammen.

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24.10.                         9.00                           

Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt dem 55 Jahre alten, vorbestraften, in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus dem Hunsrück zur Last, sich im Rahmen des Betriebes seines Freizeithofes an zwei minderjährigen  Mädchen vergangen zu haben.

Fortsetzungstermine sind bis zum 11. Dezember vorgesehen.

 

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