Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 45. Kalenderwoche
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04.11. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde die 61 jährige vorbestrafte und hoch verschuldete Angeklagte aus Wiesbaden, die seit August 2001 in einem Bad Kreuznacher Mietshaus lebte, wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der ersten Instanz soll sie in fünf Fällen durch die Vorspiegelung abenteuerlicher Geschichten eine andere Mieterin dazu gebracht haben, sich selbst mehrere tausend Euro bei Verwandten zu leihen und es ihr zu geben. Unter anderem habe sie erzählt, ein reicher Onkel wolle Geld an Leute verschenken, die selbst schon Geld vorweisen könnten, weshalb sie, die Angeklagte, für die Zeugin erhebliche Barbeträge an den Onkel weiterleite, der sie nach einem Monat in doppelter Höhe zurückgeben würde.
Insgesamt habe die Angeklagte so 90.900,- erhalten.
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06.11. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurden der 82 Jahre alte Angeklagte und seine 44 Jahre alte Nichte wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz jeweils zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Nach den erstinstanzlichen Feststellungen hielten sie auf ihrem Bauernhof im Hunsrück an die zwanzig Rinder und Kälber unter desaströsen Bedingungen. Am 21. Januar 2008 wurden ihnen deshalb die Tiere weggenommen.
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