Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 46. Kalenderwoche
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10.11. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der im Hunsrück wohnende 32 jährige vorbestrafte Angeklagte russischer Staatsangehörigkeit wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 17. Dezember 2006 in Kirchberg trotz erheblicher Alkoholisierung einen Pkw fuhr, damit einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursachte und dadurch dessen Fahrer und seine Mitfahrer verletzte.
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10.11. 10.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 30 Jahre alte vorbestrafte Angeklagte wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Nach den erstinstanzlichen Feststellungen soll er in bei einer Technoveranstaltung mit Drogen gehandelt haben.
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13.11. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 49 Jahre alte, verheiratete, überschuldete und vorbestrafte türkische Staatsangehörige aus dem Hunsrück wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht nur seine Schulden verschwiegen, sondern darüber hinaus auch vorgegeben habe, Inhaber eines Dienstleistungsunternehmens mit elf Mitabeitern zu sein und über hohe Einkünfte zu verfügen.
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13.11. 9.30 Uhr Große Strafkammer Schwurgericht -
Die Staatsanwaltschaft legt dem 32 Jahre alten vorbestraften Angeklagten ohne festen Wohnsitz zur Last, im Zustand erheblicher Alkoholisierung in Bad Kreuznach am 30. Oktober 2005 einen anderen in Tötungsabsicht niedergestochen zu haben, nachdem dieser ihm eine Weinflasche auf den Kopf geschlagen habe. Durch Zufall überlebte das Opfer die lebensgefährlichen Verletzungen.
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13.11. 9.50 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 30 Jahre alte, ledige, vorbestrafte Angeklagte aus dem Nahetal wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 28.02.07 trotz erheblicher Alkoholisierung mit einem führerscheinpflichtigen Motorroller in Idar-Oberstein ohne im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein unterwegs war.
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13.11. 10.40 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 42 Jahre alte verheiratete, vorbestrafte, arbeitslose Angeklagte aus dem Nahetal wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er nach den Feststellungen der ersten Instanz einen praktisch unbrauchbaren Motor in Kenntnis dieses Zustandes als Top-Motor angepriesen und verkauft habe.