Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 47. Kalenderwoche
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17.11. 10.30 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der in Bad Kreuznach wohnende 42 jährige vorbestrafte, drogenabhängige, arbeitslose Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen verurteilt, weil er am 19.06.08 in einem Lebensmittelmarkt in Bad Kreuznach eine Getränkedose stahl.
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18.11. 9.00 Uhr Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten mit amerikanischer Staatsangehörigkeit ohne festen Wohnsitz, in Untersuchungshaft befindlich, zur Last, in der Zeit vom 1.6. bis 13.7.08 in Idar-Oberstein aus Eifersucht seine ehem. Freundin mehrfach u.a. mit einem Messer misshandelt und geschädigt zu haben.
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18.11. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 40 Jahre alte, überschuldete und vorbestrafte Angeklagte aus Bingen wegen Betruges in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit unter Verschweigen seiner Schulden bei einer Bank in Idar-Oberstein ein Konto eröffnete und in der Folgezeit die dabei ausgehändigte EC-Karte für eine Vielzahl von Einkäufen einsetzte, ohne daß er, was ihm bewusst war, die sich daraus ergebenden Kontobelastungen ausgleichen konnte.
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18.11. 10.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 35 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus dem ehemaligen Jugoslawien wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 2. Juni 2007 gegen 18.00 Uhr in der Nähe des Bretzenheimer Bahnhofs ohne erkennbaren Grund einen Zeugen zusammengeschlagen und getreten habe. In der zweiten Jahreshälfte soll er mehrfach in Bad Kreuznach einen PKW geführt haben, obwohl er nicht den notwendigen Führerschein hierfür besaß.
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20.11. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 41 Jahre alte ledige, vielfach vorbestrafte, überschuldete Angeklagte aus dem Bad Kreuznach wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er nach den Feststellungen der ersten Instanz in den Jahren 2005 und 2006 Sozialleistungen auch für die Zahlung der Wohnungsmiete beantragt habe, obwohl er nicht beabsichtigte, die zweckgebundenen eingehenden Zahlungen hierfür zu verwenden. Tatsächlich nutzte er die angebene Wohnung auch gar nicht mehr und hatte hierzu keinen Zutritt, was er jedoch verschwieg.
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20.11. 11.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 44 Jahre alte, verheiratete, vorbestrafte Angeklagte aus dem Hunsrück wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 16.12.06 unter vorsätzlich falscher Beschreibung über ebay einen Bagger versteigert habe.