Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 48. Kalenderwoche
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24.11. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 24 Jahre alte Angeklagte aus dem Nahetal, ledig, arbeitslos, überschuldet, vorbestraft, wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fährlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 30. April 2008 kurz vor Mitternacht nach erheblichem Alkoholkonsum mit einem PKW am Straßenverkehr teilnahm, obwohl er wusste, daß er hierzu alkoholbedingt nicht mehr in der Lage war. Nach einer Kollision mit der rechten Leitplanke stieß er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, dessen Fahrer Schnittwunden und Prellungen erlitt.
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24.11. 10.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 45 Jahre alte, verheiratete, überschuldete und vorbestrafte Angeklagte aus dem Alsenztal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 12.10.07 in Kenntnis seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum mit einem Kraftfahrzeug in Bad Kreuznach am Straßenverkehr teilnahm.
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24.11. 11.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde die 33 Jahre alte, vorbestrafte, arbeitslose und überschuldete Angeklagte aus dem Hunsrück wegen Betruges zu Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil sie am 11. März 2008 unter einem falschen Namen Ware im Wert von 71,75 mit der Absicht bestellte, diese nicht zu bezahlen.