Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach
in der 49. Kalenderwoche
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01.12. 9.00 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 34 Jahre alte, ledige, vorbestrafte Angeklagte aus dem Hunsrück wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er am 22.12.2007 in Kenntnis seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier mit einem Kraftfahrzeug aus Kirchberg kommend am Straßenverkehr teilnahm.
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01.12. 10.30 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 45 Jahre alte, verheiratete, vorbestrafte Angeklagte aus dem Saarland wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,- verurteilt, weil er am 30. Juli 2007 trotz erheblichen Alkoholkonsums im öffentlichen Straßenverkehr in Birkenfeld ein Kraftfahrzeug lenkte.
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02.12. 9.00 Uhr Berufungssache
Von dem Schöffengericht wurde der 32 Jahre alte, geschiedene, arbeitslose, vorbestrafte Angeklagte aus dem ehemaligen Jugoslawien wegen Anstiftung zur Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der ersten Instanz soll er ausländischen Führerscheinbewerbern in über 13 Fällen gegen Bezahlung dadurch zu einem deutschen Führerschein verholfen haben, daß er die jeweiligen Lichtbilder und Unterschriften an einen Werkstattinhaber (der mittlerweile zu einer langen Haftstrafe verurteilt ist) weiterleitete, der wiederum einem gesondert verfolgten Mitarbeiter der Stadtverwaltung Geld für die Ausstellung der Papiere, deren Voraussetzungen in Wirklichkeit nicht vorlagen, übergab.
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02.12. 10.30 Uhr Berufungssache
Der 42 Jahre alte, geschiedene, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wurde in der ersten Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er in den frühen Morgenstunden des 6. November 2005 in Bad Kreuznach auf dem Heimweg, unter starkem Alkoholeinfluss stehend, erst einen Klammerbeutel mit Wäscheklammern anzündete, wodurch die daneben befindliche Hauswand verrußt wurde, dann 500 Liter Most aus einem Kühlanhänger auslaufen ließ, bevor er versuchte, den Bremsschlauch eines geparkten Autos zu zerschneiden, dessen Tür er mit einem Draht öffnete und aus dem er mehrere CDs stahl. Darüber hinaus war er ohne Erlaubnis im Besitz einer Schusswaffe.
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02.12. 13.30 Uhr Berufungssache
Von dem Schöffengericht wurde der 25 Jahre alte, ledige, vorbestrafte Angeklagte aus dem Nahetal wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der ersten Instanz soll er am Abend des 11. Oktober 2007 im Rahmen einer Schlägerei sowohl mit einem Elektroschocker wie auch mit einem Teppichmesser einen Zeugen angegriffen und dabei so erheblich verletzt haben, daß dieser in Lebensgefahr schwebte.
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02.12. 14.00 Uhr Berufungssache
Das Schöffengericht hat den 24 Jahre alten, ungelernten, ledigen, arbeitslosen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er eine Vielzahl von Straftaten begangen habe. Nach seinen Feststellungen habe er nicht nur in 12 Fällen ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach und Umgebung geführt, ohne im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis zu sein, sondern dabei teilweise noch unter dem Einfluß von Alkohol und Drogen gestanden. Des weiteren habe er Polizeibeamten Widerstand geleistet, als diese zu einer Bad Kreuznacher Diskothek gerufen wurden, vor der der Angeklagte randalierte. Dabei und bei anderer Gelegenheit habe er Zeugen bedroht und ohne erkennbaren Grund auf Zeugen eingeschlagen.
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04.12. 10.45 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 49 Jahre alte, verheiratete, überschuldete und vorbestrafte türkische Staatsangehörige aus dem Hunsrück wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, weil er bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht nur seine Schulden verschwiegen, sondern darüber hinaus auch vorgegeben habe, Inhaber eines Dienstleistungsunternehmens mit elf Mitabeitern zu sein und über hohe Einkünfte zu verfügen.
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